Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro)
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)
Presseinformation
29. November 2012
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur gewerbsmäßigen
Suizidbeihilfe ist unzureichend und keine Antwort auf aktuelle
Fehlentwicklungen.
Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS), des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland (NaSPro) und der AG „Alte Menschen“ im Nationalen Suizidpräventionsprogramm zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB).
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung veranlasst uns, erneut aus wissenschaftlich-suizidologischer Perspektive Stellung zu nehmen. Ausgehend von unserer grundsätzlichen Stellungnahme vom 6. Juni 2012 (s. Anlage) und unserer Pressemitteilung vom 18. August 2012 (s. Anlage) stellen wir fest:
Das Gesetz ist unzureichend und wird bestehende Fehlentwicklungen nicht verhindern. Wir begrüßen zwar eine gesetzliche Regelung zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe. Wir müssen jedoch feststellen, dass diejenigen Personen und Institutionen im Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, die bislang in organisierter Form Suizidbeihilfe anbieten, bereits auf das Gesetzesvorhaben reagiert haben und neue Wege einschlagen, die wohl eher durch ein Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe erfasst werden könnten.
Wir befürchten, dass dieses Gesetz Suizidbeihilfen eher befördern wird. Das Gesetz pönalisiert nur einen kleinen Ausschnitt aus dem größeren Bereich der Suizidbeihilfe. Anders als bisher, wo es keine gesetzliche Regelung gibt, könnte das Gesetz zu einer Ausweitung der Suizidbeihilfe beitragen, indem es einer Logik Vorschub leistet, dass das, was nicht ausdrücklich verboten ist, auch rechtens sein müsse. Das geplante Gesetz bezieht sich seiner inneren Logik nach auf gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unabhängig von irgendwelchen weiteren Bedingungen. Im Umkehrschluss könnte das Gesetz deshalb die Ansicht fördern, dass nicht gewerbsmäßig geleistete Suizidbeihilfe in jeder Lebenssituation und zu jedem Zeitpunkt im Leben gerechtfertigt sei.
Aus unserer Sicht wäre ein fundierter gesellschaftlicher Diskurs nötig, der die heute real möglichen und wünschenswerten Formen der Sterbebegleitung aufzeigt. Dies konnte in der Kürze der Zeit offensichtlich nicht geleistet werden. Der angestoßene gesellschaftliche Prozess sollte nicht durch die Verabschiedung eines Gesetzes fixiert werden. Insofern scheint es uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt besser, kein Gesetz zu beschließen als eines, das möglicherweise eine ausreichende Wirkung verfehlt, Suizidbeihilfe unbeabsichtigt fördert und den anstehenden Fragen nicht in ausreichender Weise gerecht wird.
Sollte der Gesetzgeber jedoch jetzt ein Gesetz beschließen, so treten wir unbedingt dafür ein, nicht nur die gewerbsmäßige sondern auch die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen.
29. November 2012
Prof. Dr. Armin Schmidtke
Vorsitzender, Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro)
Univ.-Prof. Dr. Elmar Etzersdorfer
Vorsitzender, Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)
PD Dr. Reinhard Lindner
Sprecher, AG „Ältere Menschen“ Nationales Suizidpräventionsprogramm
Dr. U. Sperling
Sprecher, AG „Ältere Menschen“ Nationales Suizidpräventionsprogramm