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Archiv des Autors: PW

DAMMBRUCH VERHINDERT

Geschrieben am 16. Mai 2013 Von PW

§ 217 StGB: Erfolgreicher Feldzug des Durchblick e.V. gegen Etablierung der Sterbehilfe

 

Die Online-Ausgabe der Welt berichtet, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel den „wohl absichtlich […] an der Realität vorbei konstruiert[en]“ Gesetzentwurf zum § 217 StGB der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gestoppt hat. Der Durchblick e.V. trug mit seiner Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ maßgeblich zu diesem Schritt der Kanzlerin und damit der Wahrung des christlichen Menschenbilds in Deutschland bei.

 

Mehr dazu bei welt.de.

Lesen Sie mehr über den Einsatz des Durchblick e.V. gegen den § 217 StGB.

Veröffentlicht unter Aktuelles |

CDU/CSU-Fraktion berät über Beihilfe zur Selbsttötung – Jetzt Abgeordnete anschreiben!

Geschrieben am 29. Januar 2013 Von PW

Die Unionsfraktion im Bundestag hat für den heutigen Dienstagabend zu einer internen Informationsveranstaltung über den geplanten § 217 StGB [Hier: Mehr Infos] eingeladen. Es werden verschiedene Experten anwesend sein, darunter auch Vertreter der Kirchen. Wir wissen nicht, wer von den Abgeordneten erscheinen wird, denn die Teilnahme ist allen freigestellt. Die Öffentlichkeit ist nicht zugelassen.

Vor dieser wichtigen Veranstaltung sollten möglichst viele Entscheidungsträger von CDU und CSU E-Mail-Petitionen erhalten, damit sie erfahren, wie besorgt die Menschen über den aktuellen Gesetzentwurf sind.

Zur Kampagne:

Helft Leben – nicht Töten!

Veröffentlicht unter Informationen |

Zwischenstand

Geschrieben am 23. Januar 2013 Von PW

Nachdem es Anfang November des vergangenen Jahres noch so aussah, als könne es gelingen, eine neues Gesetz mit so weit reichenden Folgen, ohne jegliches Aufsehen in der Öffentlichkeit still und leise durchs Parlament zu schleusen, hat sich das Blatt nun vollständig gewendet.

Gesetze zu verabschieden ist ja neben der Haushaltshoheit die Aufgabe des Parlaments. Dabei sind die Abgeordneten, so jedenfalls sieht es die Verfassung vor, nur ihrem Gewissen verpflichtet. Leider ist die Praxis oftmals der Koalitions- oder Fraktionsdisziplin geschuldet. Ferner kann bei der Fülle der zu fällenden Entscheidungen nicht jeder Abgeordnete alle relevanten Fragen im Blick behalten. Parlamentarischer Alltag ist es also durchaus, eine zur Entscheidungsreife vorbereitete Beschlußvorlage möglichst unfallfrei durchzuwinken.

Immer wieder gibt es Entscheidungen, die eine größere gesellschaftliche Tragweite haben. Ein neues Gesetz einzuführen, das so tief in das Leben (und den Tod) der Menschen eingreift, wie der geplante §217 StGB kann und darf in einer demokratischen Gesellschaft nicht ohne vorherige umfassende Diskussion verabschiedet werden. Das widerspräche der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Landes ebenso, wie es dem Vertrauen in das Parlament erheblich schädigen würde.

MogelpackungFoto: privat

Mogelpackung
Foto: privat

Um das Schlimmste zu verhindern wurde die Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ gegründet, der es gelungen ist, das verschwiegene Thema parallel zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag in die öffentliche Diskussion zu bringen.

Mit einer Mogelpackung, die symbolisch die Wirkung des geplanten Gesetzes abbildet, erreichte die Thematik die Öffentlichkeit. Die Kundgebung vor dem Deutschen Bundestag, ein inzwischen fast 1000 mal abgerufenes Video, der Auftritt beim CDU- Parteitag in Hannover und eine Kundgebung beim Dreikönigstreffen der FDP ergänzten und verstärkten die öffentliche Wahrnehmung.

Inzwischen war das Thema auch in der Presse gelandet. Erste kritische Stimmen aus der CDU manifestierten sich im Antrag Julia Klöckners auf dem Parteitag. Hier wurde beschlossen, das Gesetz so nicht zu verabschieden. Der angenommene Antrag war eine deutliche Willenserklärung, daß die Bundestagsfraktion CDU diesem Entwurf so nicht zustimmen sollte.

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Thomas Schührer im Gespräch mit der Bundesjustizministerin
Foto: privat

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schließlich sagte am 6. Januar vor laufender Kamera zu, keine Probleme mit dem Zeitplan zu haben. Mehr Zeit für Diskussionen sei möglich.

Am 17. Januar schließlich fand in Berlin in der Parlamentarischen Gesellschaft auf Einladung des Nationalen Suizidpräventionsprogramms und unter Schirmherrschaft des Behindertenbeauftragen der Bundesregierung, Hubert Hüppe, eine Fachtagung zum Thema „Beihilfe zur Selbsttötung – §217 StGB. Wer darf straffrei mitwirken?“ statt. Die Einzelbeiträge der Referenten werden in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Alle Referenten der Fachtagung waren sich einig, daß dieser Gesetzentwurf im Hinblick auf das vorgebliche Ziel, assistierten Suizid zu unterbinden, unwirksam sei.

Hubert Hüppe Behindertenbeauftragter
Foto: privat

Hubert Hüppe brachte es auf die knackige Formel, es sei so, als wolle man das „Falschparken auf dem Mars verbieten“. Allein der stellvertretende Vorsitzende der CDU – Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, beharrte darauf, besser ein schlechteres Gesetz als kein Gesetz. Dem allerdings widersprachen die anwesenden Experten vehement, da das geplante Gesetz nicht nur unwirksam sondern sei, sondern auch das offen legalisieren, was es nicht verbiete, nämlich die organierte Hilfe zum Suizid, womit im Grunde eine Form aktiver Sterbehilfe durch die Hintertür eingeführt werde.

Da sich inzwischen in der CDU- Fraktion wohl nennenswerter Widerstand gegen das Gesetz regt, ist jedenfalls die schnelle Verabschiedung vom Tisch. Auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages findet sich unter dem ursprünglich geplanten Termin (31.1.2013) keine 2. und 3. Lesung zum §217 StGB.

Die CDU – Fraktion plant für Ende Januar eine offene Fraktionssitzung, zu der auch noch mal Experten eingeladen werden sollen.

Bis dort eine Entscheidung gefallen ist, ist erst einmal wieder alles offen.

 

Wir werden auf dieser Seite am Ball bleiben und unser Motto:

 

Für einen besseren §217

 

weiter verfolgen.

Veröffentlicht unter Informationen |

An der Realität vorbei

Geschrieben am 19. Januar 2013 Von PW

Ein lesenswerter Artikel in der Welt:

 

Ein Gesetz, an der Realität vorbei konstruiert

Das von Schwarz-Gelb geplante eingeschränkte Verbot der Sterbehilfe kommt vorerst nicht zustande. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist nun doch noch am Widerstand aus der Unionsfraktion gescheitert. Das Gesetz soll nun nicht – wie bisher geplant – Ende Januar beschlossen werden.

Veröffentlicht unter Informationen |

Wir sollen sterben wollen – Andreas Krause Landt, Axel W. Bauer, Reinhold Schneider

Geschrieben am 18. Januar 2013 Von PW

Buchbesprechung

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Drei in eins.

Das liefert dieses Buch von Axel Bauer und Andreas Krause Landt. Ein umfangreicher Abriss über den Suizid als solchen und die gesellschaftlichen Konsequenzen einer möglichen Erlaubnis des assistierten Suizid von Andreas Krause Landt bildet den Auftakt zu diesem Dreiklang. Weiter geht es mit einer Abhandlung von Axel Bauer aus medizinethischer und -historischer Sicht.

Den Schluss bildet Text von Reinhold Schneider, dem wohl größten katholischen Schriftsteller des vergangenen Jahrhunderts, über den Selbstmord.

Eine derartige Komposition lässt den Leser großes erwarten. Um es gleich vorweg zu nehmen, die Erwartungen des Lesers werden nicht enttäuscht. Wiewohl das Buch ein ordentliches Stück Lesearbeit erfordert. Es ist schon allein vom Thema her garantiert, dass es keine leichte Kost sein kann. Ein durch und durch lobenswertes Unterfangen der Autoren ist es, sich dieser hochemotionalen Fragestellung so sachlich und nüchtern, wenn auch zuweilen sehr pointiert anzunehmen.

Andreas Krause Landt beginnt mit der Feststellung, dass der Todeswunsch nicht der Tod selber ist. Auf den ersten Blick eine banale Feststellung. Doch alle Diskussionen um Selbstbestimmung oder was deren Protagonisten in der gesellschaftlichen Diskussion dafür halten, erwecken den Eindruck, als müsse einem Menschen mit Todeswunsch dieser umgehend erfüllt werden. Hier meldet der Autor Widerspruch an. Gut fundiert und mit viel lebensnahen Informationen unterfüttert wird dieser Widerspruch geleistet. Der Selbstmord als ein elitäres Tabu und die Frage, warum der Selbstmord auf keinen Fall erlaubt sein darf, nehmen in der Abhandlung einen breiten Raum ein. Der Suizidwillige hat eine Fülle von Hindernissen zu überwinden, von denen sein Selbsterhaltungstrieb nicht die geringste ist. Umso dramatischer ist es, wenn der Suizid nicht einmal mehr diese Hürde des natürlichen Selbsterhaltungstriebes und des gesellschaftlichen Tabus überwinden muss.

Am Ende, so erfährt man im Buch, steht zwingend die Euthanasie. Wer den Argumenten des Autors mitdenkend nachspürt, kommt schnell darauf, dass hier ein Finger in eine offene Wunde unserer Gesellschaft gelegt wird.

Nicht so naheliegend, doch sehr wohl verständlich beschrieben ist der Schritt vom lebenssatten Hedonismus unserer Tage hin zur Euthanasie. Wir sollen gefälligst gesund und fit sterben.

Der etwas überraschende Schluss des ersten Teils, dass als letzte Konsequenz sogar die Trauer verboten sein soll, mag durchaus verwundern. Doch wenn die „Todespille“, verabreicht vom freundlichen Helfer, den Selbsterhaltungstrieb austrickst, dann dürfen Hinterbliebene, so denn überhaupt welche existieren, den Sterbewilligen ja nicht durch ihre Trauer behindern.

Hier führt Krause Landt die dramatische Entwicklung auf ihre Spitze.

Im zweiten Teil führt Axel Bauer die einleitenden Gedanken aus medizinethischer Sicht fort. Der Begriff der Selbstbestimmung wird zunächst noch einmal kritisch unter die Lupe genommen. „Semantisch verändert und als moralischer Wert verabsolutiert“ trete er uns entgegen. Da stapelt Axel Bauer fast noch tief, wenn man bedenkt, dass der Begriff zumindest in Diskussionsbereichen im Internet zu eigenem Verfassungsrang erhoben wurde. Mehr noch, tritt einem der Begriff inzwischen als vermutlich höchster Wert entgegen, aber nur wenn es ums Sterben geht. Das betont Bauer sehr deutlich.

In der Praxis wird aus der Selbstbestimmung das Postulat ¨Sei fit oder stirb!¨ Auch in die Medizin ist in der Vergangenheit mehr und mehr ein solches utilitaristisches Denken eingezogen. Dies wird im Buch anschaulich an verschiedenen Beispielen anschaulich illustriert.

Via Patientenverfügung, die ja auf den ersten Blick als eine hohe Errungenschaft scheinen mag, wird unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung ein Einfalltor für die Fremdbestimmung weit geöffnet. Da ja nicht alle denkbaren Vorkommnisse verfügt werden können, muss zuweilen der Wille des Patienten ermittelt werden. Und was, so stellt sich zu recht die Frage, ist wenn ein Dementer plötzlich Lebenswillen zeigt, obwohl er vorher sein Ableben im Demenz verfügt hatte. Bauer schreibt mit gewohnt spitzer Feder und bringt die Kernfragen auf den Punkt.

Letztendlich richte sich der Blick auf die Ursache, dieses Buch überhaupt zu schreiben. Der Gesetzentwurf für den §217StGB, der nun wohl in dieser Form hoffentlich der Parlamentsgeschichte (und zwar dem eher unrühmlichen Teil) angehört, wird von Axel Bauer als Gesetzestrojaner bezeichnet. Trau keiner Liberalen, die Geschenke macht, möchte man ergänzen. Allein für diese Ausführungen lohnt es sich, das Buch zu lesen.

Das Werk in seiner Gesamtheit, einschließlich dem dritten Teil von Reinhold Schneider, dessen Lektüre man wie die beiden ersten Teile ehrlich empfehlen kann, ist ein gelungener Wurf. Schneider stellt sich nach dem 2. Weltkrieg die Frage, ob er in dieser Welt überhaupt leben will. Er hat selber Erfahrung mit dem Suizid. Sein Vater hatte sich erschossen, er selber hatte auch einen erfolglosen Suizidversuch unternommen. Hier spricht ein Literat ersten Ranges über eine Frage, die ihn selber zutiefst betrifft.

Von Grund auf wird in diesem Buch aus historischer, ethischer und am Ende literarischer Perspektive die Frage nach dem Suizid, aufgerollt. Dem assistiertem Suizid, der Sterbehilfe und der Euthanasie spüren Bauer und Krause Landt an ihren Wurzeln nach. Dabei wird manch ein vermeintliches Dogma der postmodernen Gesellschaft mit Stumpf und Stiel ausgerissen und (hoffentlich endgültig) auf dem Müllhaufen der Geistesgeschichte entsorgt. An Klarheit und Aussagekraft lässt das Buch nichts zu wünschen übrig.

Mit Blick auf den drohenden Dammbruch in unserer Kultur kann man unserem Land nur wünschen, dass dieses Buch es eine weite Verbreitung und Rezeption findet.

 


Das Buch:

LANDT/BAUER/SCHNEIDER
Sterbehilfe
Andreas Krause Landt
WIR SOLLEN STERBEN WOLLEN
Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss

Axel W. Bauer
TODES HELFER
Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid fördern will

Reinhold Schneider
ÜBER DEN SELBSTMORD (1947)

Klappenbroschur, 200 Seiten

ISBN 978-3-937801-78-0

 


Die Autoren:

ANDREAS KRAUSE LANDT Geb. 1963 in Hamburg. Studium der Philosophie, Germanistik und Geschichte in Heidelberg und Berlin. Seit 1997 freier Journalist und Buchautor. 2005 Gründung des Landt Verlags. Buchveröffentlichungen: Scapa Flow. Die Selbstversenkung der wilhelminischen Flotte(1999), Mein jüdisches Viertel, meine deutsche Angst (2010).

AXEL W. BAUER Geb. 1955 in Karlsruhe. 1980 Approbation als Arzt. Seit 2004 Professor für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg. Diverse Gremientätigkeiten. 2008–2012 Mitglied im Deutschen Ethikrat. Veröffentlichungen (u. a.): Die Krankheitslehre auf dem Weg zur naturwissenschaftlichen Morphologie: Pathologie auf den Versammlungen Deutscher Naturforscher und Ärzte von 1822–1872 (1989); mit Anthony D. Ho: »Nicht blos künstlich in einem Spitale«. Zweihundert Jahre Medizinische Universitäts-Poliklinik Heidelberg(2005).

REINHOLD SCHNEIDER Geb. 1903 in Baden-Baden, gest. 1958 in Freiburg im Breisgau. Verfasser von rund zweihundert literarischen, religiösen, philosophischen und historischen Werken. Ab 1928 freier Schriftsteller in Berlin, ab 1938 in Freiburg. Mitglied der konservativ-katholischen Opposition gegen den Nationalsozialismus. Im April 1945 Anklage wegen Hochverrats. Nach Kriegsende ehrenvolle Mitgliedschaften und Auszeichnungen; 1956 Friedenspreis des Deutschen Buchhandels.

 


Links:

Leseprobe-Sterbehilfe.pdf
Presseblatt-Sterbehilfe.pdf

Veröffentlicht unter Informationen |

»Helft LEBEN – nicht TÖTEN!«

Geschrieben am 15. Januar 2013 Von PW

Mit dieser Initiative, die die Bürgerrechtsorganisation Zivile Koalition e.V. ins Leben gerufen hat, werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, das nicht nur die geschäftsmäßige und gewerbliche, sondern jede Form von organisierter Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellt.

Ein Bericht darüber findet sich auf

FreieWelt.net

 

Wer die Initiative unterstützen möchte, kann dies auf

abgeordneten-check.de

tun.

Veröffentlicht unter Aktuelles |

Sterbehilfe-Gesetz: Malteser warnen vor Stillstand – Unterstützung für CDU-Entwurf

Geschrieben am 11. Januar 2013 Von PW

Köln. Die Diskussion um den Gesetzentwurf zu Paragraf 217 StGb droht nach Ansicht der Malteser den jetzigen unhaltbaren Zustand zu bewahren. „Die Justizministerin muss ihren Gesetzentwurf korrigieren und die organisierte Sterbehilfe verhindern“, sagt der Geschäftsführende Vorstand der Malteser, Karl Prinz zu Löwenstein. Er warne davor, das Gesetzgebungsverfahren in die Länge zu ziehen. Angesichts der jüngsten Bilanz-Meldungen der Sterbehilfevereine, die den Tod sterbewilliger Menschen herbeiführten, müsse die Politik das Strafgesetz auf den Weg bringen.

Die Malteser engagieren sich seit mehr als 20 Jahren in der Hospiz- und Palliativbewegung und betreiben an über 70 Standorten ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen, in denen sich rund 2.600 Ehrenamtliche engagieren.

Laut Löwenstein habe die breite Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung gezeigt, wo dessen Fehler liegen: Die Bundesärztekammer hatte unter anderem die Einbeziehung von Ärzten als „andere nahestehende Personen“, denen keine Strafverfolgung drohe, abgelehnt. CDU-Abgeordnete um den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hatten im Dezember einen alternativen Gesetzentwurf verfasst. „Diesen Entwurf unterstützen die Malteser, soweit er das Verbot jeglicher Mitwirkung an der Selbsttötung und deren Förderung umfasst. Die Zeit drängt. Das menschliche Leben ist unantastbar. Ausnahmen, wie sie der Gesetzentwurf der Justizministerin zuließe, bedeuten die aktive Tötung eines Menschen“, so Löwenstein.

 

http://www.malteser.de/

 

Veröffentlicht unter Informationen |

Liegt der Entwurf schon auf Eis?

Geschrieben am 10. Januar 2013 Von PW

Das geplante Sterbehilfe-Gesetz geht Teilen der Union nicht weit genug. Nun soll die Justizministerin nachbessern.Im Bundestagswahljahr liegt es damit wohl auf Eis, auch die Opposition reist sich nicht um das heikle Thema.

So zu lesen heute im Onlinebereich der WAZ. Damit verdichten sich die Signale, daß der geplante Schnellschuß zur Verabschiedung des §217 StGB mißlungen sein dürfte. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die 2. und 3. Lesung, die für den 31. Januar im Deutschen Bundestag angesetzt war, von der Tagesordnung verschwindet.

Damit wäre es dann sehr unwahrscheinlich, daß  es in dieser Legislaturperiode noch zu einer Verabschiedung des Gesetzes käme. Es könnte dabei nur gewonnen werden. Zeigt sich doch zunehmend der existierende gesellschaftliche Diskussionsbedarf. Keineswegs ist es so eindeutig, wie die Demoskopie uns Ende des vergangenen Jahres noch glauben machen wollte, eine geradezu erdrückende Mehrheit der Bevölkerung  sei für die Freigabe der Hilfe zur Selbsttötung. Immer mehr Stimmen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Richtungen melden sich zu Wort und formulieren ihre Bedenken gegen den geplanten Gesetzentwurf.

Bleibt zu hoffen, daß der in der CDU begonnene Diskussionsprozeß nicht erlahmt, mithin das Thema eben nicht aus dem Wahlkampf heraus bleibt. Es wird Zeit, gerade für die beiden großen christlichen Partei in Deutschland, in der Sache Flagge zu zeigen.

Veröffentlicht unter Aktuelles |

EKD-Ratsvorsitzender äußert sich vor der Landessynode der rheinischen Kirche ablehnend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Förderung der Selbsttötung“

Geschrieben am 10. Januar 2013 Von PW

ÖSTRINGEN. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Nikolaus Schneider lehnte am Montag bei der Landessynode der Kirche im Rheinland den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Förderung der Selbsttötung“ ab.
Thomas Schührer, Initiator der bundesweiten Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ begrüßt die ablehnende Haltung des Ratsvorsitzenden: „Präses Schneider reicht es nicht aus, dass nur die kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden soll, sondern er fordert, dass auch die organisierte Beihilfe verboten werden müsse. Mit dieser Aussage schließt sich Schneider den kritischen Stimmen aus der Ärzteschaft, Hospizbewegung, katholischer Kirche und den Experten für Suizidprävention an. Diese befürchten, dass durch den Gesetzentwurf künftig bundesweit von den einschlägigen Sterbehelfervereinen Beratungsstellen für Suizidwillige entstehen werden. Ebenso würde der Gesetzentwurf einen Dammbruch beim Berufsethos der Ärzte bewirken, indem er den ärztlich oder z.B. durch Pflegekräfte assistierten Suizid straffrei erlauben würde.“
Mittlerweile hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) offensichtlich erkannt, dass ihr Gesetzentwurf, der die Sterbehilfe in Deutschland weitestgehend liberalisieren würde, auf stark wachsende Kritik stößt. Dies bestätigt die kritische Stellungnahme des EKD-Präses vom Montag, der jetzt auch seinerseits ein klares zusätzliches Verbot der organisierten Sterbehilfe fordert.

Link zur EPD-Meldung

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