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Archiv der Kategorie: Presseerklärungen

EKD-Ratsvorsitzender äußert sich vor der Landessynode der rheinischen Kirche ablehnend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Förderung der Selbsttötung“

Geschrieben am 10. Januar 2013 Von PW

ÖSTRINGEN. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Nikolaus Schneider lehnte am Montag bei der Landessynode der Kirche im Rheinland den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Förderung der Selbsttötung“ ab.
Thomas Schührer, Initiator der bundesweiten Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ begrüßt die ablehnende Haltung des Ratsvorsitzenden: „Präses Schneider reicht es nicht aus, dass nur die kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden soll, sondern er fordert, dass auch die organisierte Beihilfe verboten werden müsse. Mit dieser Aussage schließt sich Schneider den kritischen Stimmen aus der Ärzteschaft, Hospizbewegung, katholischer Kirche und den Experten für Suizidprävention an. Diese befürchten, dass durch den Gesetzentwurf künftig bundesweit von den einschlägigen Sterbehelfervereinen Beratungsstellen für Suizidwillige entstehen werden. Ebenso würde der Gesetzentwurf einen Dammbruch beim Berufsethos der Ärzte bewirken, indem er den ärztlich oder z.B. durch Pflegekräfte assistierten Suizid straffrei erlauben würde.“
Mittlerweile hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) offensichtlich erkannt, dass ihr Gesetzentwurf, der die Sterbehilfe in Deutschland weitestgehend liberalisieren würde, auf stark wachsende Kritik stößt. Dies bestätigt die kritische Stellungnahme des EKD-Präses vom Montag, der jetzt auch seinerseits ein klares zusätzliches Verbot der organisierten Sterbehilfe fordert.

Link zur EPD-Meldung

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Neuer Gesetzentwurf der Union zum § 217 StGB sinnvoll und richtig

Geschrieben am 21. Dezember 2012 Von PW

Warnung vor niederländischen Verhältnissen

IMGP9908

Östringen. Die heutige Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes zum § 217 StGB durch die CDU kommentiert der Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“, Thomas Schührer, wie folgt:
„Die Erweiterung des strafrechtlichen Verbotes der Sterbebeihilfe auf „jede Form organisierter Beihilfe zur Selbsttötung“ sowie die Erweiterung des Verbotes auf „Werbung zur Förderung der Selbsttötung“ durch einen heute vorgelegten, alternativen Gesetzentwurf zum § 217 StGB aus den Reihen der Union begrüße ich ausdrücklich.
Nur durch diese notwendige und verschärfte Formulierung des Gesetzes können bereits vorhandene Schlupflöcher geschlossen werden. Gegen die neuerdings gemeinnützig tätigen „Sterbehilfeorganisationen“ wie Dignitas, SterbeHilfeDeutschland e.V. (Roger Kusch) und Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben wäre der gegenwärtige Gesetzentwurf der Justizministerin unwirksam.
Die Niederlande sind ein warnendes Beispiel. Bereits 2004 berichtete „Der Spiegel“, dass dort Menschen „in der reellen Gefahr stehen, umgebracht zu werden. In 38 Prozent aller ärztlichen Tötungen handeln die Mediziner auch, weil ‚die Nächsten es nicht mehr ertragen können‘. Manche Doktoren sähen es bereits als völlig normal an einen Patienten zu töten, um der Familie einen Gefallen zu tun. (Quelle: Der Spiegel, Nr. 30, 19.7.2004). Mittlerweile dürfen in den Niederlanden auch Minderjährige auf Verlangen durch Sterbehilfeteams bzw. Ärzte getötet werden. Immer mehr ältere Niederländer verbringen ihren Lebensabend in Deutschland, weil sie ihren Ärzten und Pflegern mißtrauen.
Einen solchen Dammbruch gilt es in Deutschland zu verhindern. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf der Union ist dazu geeignet. Der Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) würde hingegen in die humanitäre Katastrophe und zu niederländischen Verhältnissen führen!“
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Expertenausschuß offenbart ungeeigneten Gesetzentwurf zum § 217 StGB

Geschrieben am 13. Dezember 2012 Von PW

Wahre Absichten der Justizministerin sind nun klar
Öffentlicher Druck nimmt zu


IMGP9853

ÖSTRINGEN. Der Druck auf die Bundesregierung, ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe zu verschärfen, nimmt zu. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Hospiz Stiftung forderten am Mittwoch in Berlin, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.

Die gestrige Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestags zum neuen § 217 StGB „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ offenbarte die mutmaßlichen Absichten der Justizministerin, aber auch eklatante Missstände in der parlamentarischen Kultur.

Thomas Schührer, Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“ kommentiert das Ergebnis der Sitzung: „Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB gehört in den Aktenvernichter. Es bedarf dringend eines Alternativentwurfs, der das Vertrauen der Menschen in ihre Ärzte und Angehörigen sichert.“

Obwohl es um nicht weniger als den drohenden Dammbruch des ärztlichen Berufsethos und der Rechtskultur unseres Landes geht, waren bei der Sitzung mit dem entlarvenden Titel „Förderung der Selbsttötung“ gerade einmal acht der 37 Rechtsausschussmitglieder des Deutschen Bundestages anwesend.
Der Brisanz bewusst waren sich offenbar nur die geladenen Experten, welche überwiegend vor dem Gesetzentwurf und seinen unabsehbaren Langzeitwirkungen warnten. So mahnte die Bundesärztekammer (BÄK) an, dass der Entwurf in seiner derzeitigen Form zugleich der Einstieg in den ärztlich assistierten Suizid ist. Dies aber lehnen die Ärzte strikt ab.
Die Anhörung offenbarte zum einen die fragwürdige Arbeitsmoral und Prioritätensetzung der Abgeordneten angesichts gesellschaftsverändernder Gesetzesvorlagen.
Zugleich wurde aber auch einmal mehr deutlich, dass das mit Hochdruck betriebene Gesetzgebungsverfahren der außerordentlichen
Bedeutung des Gesetzes nicht gerecht wird. Denn für jeden einzelnen Menschen und für die Gesellschaft insgesamt ist die Frage der aktiven Beihilfe zum Suizid anstelle gelebter und staatlich geförderter Solidarität nachhaltig schicksalhaft.
Der Titel der Sitzung „Förderung der Selbsttötung“ lässt die Absicht der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vermuten, den Suizid als normale und vielleicht sogar wünschenswerte Form des Sterbens dem natürlichen Tod vorzuziehen. Dies deckt sich mit ihrer scharfen Forderung nach Akzeptanz „ehrenamtlicher Sterbehelfer“.

Jedenfalls bleibt der Eindruck, Frau Leutheusser-Schnarrenberger wollte im Galopp und ohne ausreichende öffentliche Debatte ein hoch brisantes Gesetz durchpeitschen. Das zunehmende mediale Interesse, die immer stärker werdenden politischen Aktivitäten und ein wachsender außerparlamentarischer Widerstand zeigen, dass dieser Plan gescheitert ist.

 

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Pressemeldung

Geschrieben am 29. November 2012 Von PW

Spektakuläre Aktion vor dem deutschen Bundestag / Reichstagsgebäude in Berlin

Statt Todesparagrafen wird Hilfe und Solidarität angemahnt Berlin.

Mit einem deutlichen Appell und einer eindringlichen Warnung vor dem Gesetzentwurf zum § 217 StGB veranstaltete der Durchblick e.V. gemeinsam mit dem Bundesverband Lebensrecht (BVL) eine Protestveranstaltung vor dem Reichstag.

Zahlreiche Medienvertreter sahen eine ergreifende Szenerie: Alte, kranke, depressive, einsame und unheilbar kranke Menschen hinter weissen Masken holten sich mangels anderer menschlicher Zuwendung und Hilfe eine Todespille aus der „Mogelpackung des § 217“ . Thomas Schührer, der Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“ und Vorsitzender des Durchblick e. V.:“Wir haben die Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ gegründet, um die akute lebensgefährliche Wirkung und die drohende Entsolidarisierung in den Fokus zu bringen. Dieser §217 darf niemals geltendes Recht werden!“

„Dieses Gesetz darf so nicht Wirklichkeit werden“, sagte der Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann, auf der Kundgebung. Von einem gefährlichen Gesetz sprach Claudia Kaminski, die Vorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Als Ärztin warnte sie davor, dass Ärzte künftig statt zur Heilung zum ärztlich assistierten Suizid aufgefordert werden: „Dies widerspricht laut dem Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Frank Montgomery dem Ethos der Ärzteschaft.“

Auch aus der Koalition regt sich inzwischen Widerstand gegen das geplante Gesetz. Die CSU- Spitze fordert, eine breitere Diskussion über das Thema Hilfe bei Suizid. „Der Gesetzentwurf zum §217 ist weder hinreichend noch zielführend“, warnte Martin Lohmann. „Denn die Absicht nur „gewerbsmäßig“ handelnden Sterbehelfern das Handwerk zu legen, kann leicht umgangen werden, indem diese gemeinnützige Sterbehilfevereine gründen.“

Die Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ setzt sich für einen besseren §217 StGB ein. Damit auch eine breitere Öffentlichkeit über das Vorhaben der Bundesregierung informiert ist, fand heute Mittag in Berlin diese Kundgebung gegen den geplanten §217 statt. Die erste Lesung zu diesem geplanten Gesetz ist heute um Mitternacht, also zur „Geisterstunde“, vor vermutlich fast leerem Plenarsaal.

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Pressemeldung der Initiative Solidarität statt Selbsttötung

Geschrieben am 27. November 2012 Von PW

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Beachtung unserer Pressemitteilung zu „Protestaktion zu „Mogelpackung § 217“.

Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB ist weder hinreichend noch zielführend. In seiner jetzigen Fassung ist der Entwurf sogar eine gefährliche Mogelpackung. Wir fordern ein Stopp des übereiligen Gesetzgebungsverfahren und eine breite öffentliche und parlamentarische Diskussion sowie alternative Gesetzentwürfe.

Protestaktion am 29. November 2012 in Berlin, 12 Uhr vor dem Reichstag (Besuchereingang an der Westseite): Mit einer auch optisch besonderen und eindrucksvollen Aktion setzen wir unseren Protest fort. Für Details klicken Sie bitte hier.

Die erste Lesung zum Entwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ findet bereits in der Sitzung des Bundestages am 29.11.2012 statt, allerdings als einer der letzten Tagesordnungspunkte, d.h. gegen 1 Uhr nachts. Dazu Thomas Schührer, Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“: „Dieser Gesetzentwurf ist in seiner Intention nicht hinreichend und in seinen Auswirkungen gefährlich. Denn die Absicht, nur „gewerbsmäßig“ handelnden Sterbehelfern das Handwerk zu legen, kann leicht umgangen werden, indem diese gemeinnützige Sterbevereine gründen. Zudem öffnet Absatz 2 des Entwurfes eine weitere Türe: Nun dürfen Verwandte oder nahestehende Personen (die laut Entwurf auch der Hausarzt oder Pflegekräfte sein können) straffrei Mithilfe und Vermittlung selbst zu der nach Absatz 1 strafbaren gewerbsmäßigen Sterbehilfe leisten.“ Das ist der offene Weg zum ärztlich assistierten Suizid, der jedoch in der Berufsordnung der Bundesärztekammer den Ärzte n untersagt ist und ein Dammbruch in der Berufsethik der Ärzte wäre.

Die Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) geht in deren Gesetzentwurf vom 15.11.2012 noch weiter. Sie fordern „Beratungsstellen“ analog den Schwangerschaftsberatungsstellen, damit Suizidwillige sich nach Beratung einen Berechtigungsschein zur ihrer Tötung bei Ärzten oder Einrichtungen aushändigen lassen können.

Dazu Thomas Schührer: „Mit Verwunderung stellen wir fest: Im Vergleich zu anderen Bioethik-Themen gibt es bei diesem lebensentscheidenden Thema nicht einmal alternative Gesetzentwürfe aus den Reihen der Parlamentarier.“

Gestern bekamen alle Abgeordneten des deutschen Bundestages, Kirchenvertreter, führende Persönlichkeiten unseres Landes sowie zahlreiche Pressevertreter die „Todespille in der Mogelpackung“ (siehe Bericht in Bild.de: http://www.bild.de/politik/inland/sterbehilfe/todes-pille-fuer-bundestags-abgeordnete-27361346.bild.html).

Den warnenden Beipackzettel zur „Todespille in der Mogelpackung“ können Sie hier einsehen: http://solidaritaet-statt-selbsttoetung.de/2012/11/der-beipackzettel/

Thomas Schührer: „Eine so weitreichende Erlaubnis jeder organisierten und privaten Beihilfe zur Selbsttötung setzt falsche Signale in einer älter werdenden Gesellschaft und insbesondere an kranke oder behinderte Menschen. Eine soziale Anerkennung des Suizids fördert den Suizidwunsch des Einzelnen und „normalisiert“ den Gedanken, dass Selbsttötung „gut“ und gesellschaftlich richtig sein könnte.“

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schührer
Vorsitzender Durchblick e.V.

„Solidarität statt Selbsttötung“ ist eine Initiative des Durchblick e.V. innerhalb des Bundesverbands Lebensrecht e.V. (BVL)

—

Thomas Schührer, Durchblick e.V.
Weinbergstr. 22, 76684 Östringen
Tel. 07251 359181, Fax 07251 359182
http://www.solidaritaet-statt-selbsttoetung.de

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