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Archiv der Kategorie: Presse

EKD-Ratsvorsitzender äußert sich vor der Landessynode der rheinischen Kirche ablehnend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Förderung der Selbsttötung“

Geschrieben am 10. Januar 2013 Von PW

ÖSTRINGEN. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Nikolaus Schneider lehnte am Montag bei der Landessynode der Kirche im Rheinland den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Förderung der Selbsttötung“ ab.
Thomas Schührer, Initiator der bundesweiten Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ begrüßt die ablehnende Haltung des Ratsvorsitzenden: „Präses Schneider reicht es nicht aus, dass nur die kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden soll, sondern er fordert, dass auch die organisierte Beihilfe verboten werden müsse. Mit dieser Aussage schließt sich Schneider den kritischen Stimmen aus der Ärzteschaft, Hospizbewegung, katholischer Kirche und den Experten für Suizidprävention an. Diese befürchten, dass durch den Gesetzentwurf künftig bundesweit von den einschlägigen Sterbehelfervereinen Beratungsstellen für Suizidwillige entstehen werden. Ebenso würde der Gesetzentwurf einen Dammbruch beim Berufsethos der Ärzte bewirken, indem er den ärztlich oder z.B. durch Pflegekräfte assistierten Suizid straffrei erlauben würde.“
Mittlerweile hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) offensichtlich erkannt, dass ihr Gesetzentwurf, der die Sterbehilfe in Deutschland weitestgehend liberalisieren würde, auf stark wachsende Kritik stößt. Dies bestätigt die kritische Stellungnahme des EKD-Präses vom Montag, der jetzt auch seinerseits ein klares zusätzliches Verbot der organisierten Sterbehilfe fordert.

Link zur EPD-Meldung

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Kundgebung beim Dreikönigstreffen der FDP in Stuttgart

Geschrieben am 9. Januar 2013 Von PW






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Bericht in Idea Spektrum

Geschrieben am 9. Januar 2013 Von PW

Erfolg für Lebensrechtler: Mehr Diskussion

Artikel in Idea Spektrum 1/2 2013

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FDP – Dreikönigstreffen Stuttgart

Geschrieben am 8. Januar 2013 Von PW
Lautstarker Hinweis auf unsere Aktion

Lautstarker Hinweis auf unsere Aktion

Die Mogelpackung in XXL

Die Mogelpackung in XXL

Die "Mogelpackung" für die Delegierten

Die „Mogelpackung“ für die Delegierten

Infostand vor dem Eingang

Infostand vor dem Eingang

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CDU Parteitag – Hannover

Geschrieben am 8. Januar 2013 Von PW
Solidarität statt Selbsttötung beim CDU Parteitag Hannover
Solidarität statt Selbsttötung beim CDU Parteitag Hannover
Solidarität statt Selbsttötung beim CDU Parteitag Hannover

Solidarität statt Selbsttötung beim CDU Parteitag Hannover

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Mogelpackung

Geschrieben am 8. Januar 2013 Von PW
Mogelpackung

Mogelpackung

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Bundestag 29.11.2012

Geschrieben am 8. Januar 2013 Von PW
Kundgebung Berlin
Kundgebung Berlin

Kundgebung Berlin
Kundgebung Berlin

Kundgebung Berlin

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Neuer Gesetzentwurf der Union zum § 217 StGB sinnvoll und richtig

Geschrieben am 21. Dezember 2012 Von PW

Warnung vor niederländischen Verhältnissen

IMGP9908

Östringen. Die heutige Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes zum § 217 StGB durch die CDU kommentiert der Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“, Thomas Schührer, wie folgt:
„Die Erweiterung des strafrechtlichen Verbotes der Sterbebeihilfe auf „jede Form organisierter Beihilfe zur Selbsttötung“ sowie die Erweiterung des Verbotes auf „Werbung zur Förderung der Selbsttötung“ durch einen heute vorgelegten, alternativen Gesetzentwurf zum § 217 StGB aus den Reihen der Union begrüße ich ausdrücklich.
Nur durch diese notwendige und verschärfte Formulierung des Gesetzes können bereits vorhandene Schlupflöcher geschlossen werden. Gegen die neuerdings gemeinnützig tätigen „Sterbehilfeorganisationen“ wie Dignitas, SterbeHilfeDeutschland e.V. (Roger Kusch) und Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben wäre der gegenwärtige Gesetzentwurf der Justizministerin unwirksam.
Die Niederlande sind ein warnendes Beispiel. Bereits 2004 berichtete „Der Spiegel“, dass dort Menschen „in der reellen Gefahr stehen, umgebracht zu werden. In 38 Prozent aller ärztlichen Tötungen handeln die Mediziner auch, weil ‚die Nächsten es nicht mehr ertragen können‘. Manche Doktoren sähen es bereits als völlig normal an einen Patienten zu töten, um der Familie einen Gefallen zu tun. (Quelle: Der Spiegel, Nr. 30, 19.7.2004). Mittlerweile dürfen in den Niederlanden auch Minderjährige auf Verlangen durch Sterbehilfeteams bzw. Ärzte getötet werden. Immer mehr ältere Niederländer verbringen ihren Lebensabend in Deutschland, weil sie ihren Ärzten und Pflegern mißtrauen.
Einen solchen Dammbruch gilt es in Deutschland zu verhindern. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf der Union ist dazu geeignet. Der Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) würde hingegen in die humanitäre Katastrophe und zu niederländischen Verhältnissen führen!“
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Expertenausschuß offenbart ungeeigneten Gesetzentwurf zum § 217 StGB

Geschrieben am 13. Dezember 2012 Von PW

Wahre Absichten der Justizministerin sind nun klar
Öffentlicher Druck nimmt zu


IMGP9853

ÖSTRINGEN. Der Druck auf die Bundesregierung, ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe zu verschärfen, nimmt zu. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Hospiz Stiftung forderten am Mittwoch in Berlin, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.

Die gestrige Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestags zum neuen § 217 StGB „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ offenbarte die mutmaßlichen Absichten der Justizministerin, aber auch eklatante Missstände in der parlamentarischen Kultur.

Thomas Schührer, Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“ kommentiert das Ergebnis der Sitzung: „Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB gehört in den Aktenvernichter. Es bedarf dringend eines Alternativentwurfs, der das Vertrauen der Menschen in ihre Ärzte und Angehörigen sichert.“

Obwohl es um nicht weniger als den drohenden Dammbruch des ärztlichen Berufsethos und der Rechtskultur unseres Landes geht, waren bei der Sitzung mit dem entlarvenden Titel „Förderung der Selbsttötung“ gerade einmal acht der 37 Rechtsausschussmitglieder des Deutschen Bundestages anwesend.
Der Brisanz bewusst waren sich offenbar nur die geladenen Experten, welche überwiegend vor dem Gesetzentwurf und seinen unabsehbaren Langzeitwirkungen warnten. So mahnte die Bundesärztekammer (BÄK) an, dass der Entwurf in seiner derzeitigen Form zugleich der Einstieg in den ärztlich assistierten Suizid ist. Dies aber lehnen die Ärzte strikt ab.
Die Anhörung offenbarte zum einen die fragwürdige Arbeitsmoral und Prioritätensetzung der Abgeordneten angesichts gesellschaftsverändernder Gesetzesvorlagen.
Zugleich wurde aber auch einmal mehr deutlich, dass das mit Hochdruck betriebene Gesetzgebungsverfahren der außerordentlichen
Bedeutung des Gesetzes nicht gerecht wird. Denn für jeden einzelnen Menschen und für die Gesellschaft insgesamt ist die Frage der aktiven Beihilfe zum Suizid anstelle gelebter und staatlich geförderter Solidarität nachhaltig schicksalhaft.
Der Titel der Sitzung „Förderung der Selbsttötung“ lässt die Absicht der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vermuten, den Suizid als normale und vielleicht sogar wünschenswerte Form des Sterbens dem natürlichen Tod vorzuziehen. Dies deckt sich mit ihrer scharfen Forderung nach Akzeptanz „ehrenamtlicher Sterbehelfer“.

Jedenfalls bleibt der Eindruck, Frau Leutheusser-Schnarrenberger wollte im Galopp und ohne ausreichende öffentliche Debatte ein hoch brisantes Gesetz durchpeitschen. Das zunehmende mediale Interesse, die immer stärker werdenden politischen Aktivitäten und ein wachsender außerparlamentarischer Widerstand zeigen, dass dieser Plan gescheitert ist.

 

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