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Monatsarchive: November 2012

Keine Lust mehr auf Leben

Geschrieben am 30. November 2012 Von PW

von Richard Schütze

Die gewerbliche Förderung von Suiziden soll unter Strafe gestellt werden. Der Gesetzentwurf verdient besondere Beachtung, denn im zweiten Absatz des neu gefassten § 217 Strafgesetzbuch wird die Tür zu einer schleichenden Einführung der Euthanasie weit aufgemacht.

Darauf angesprochen, gab sich der Minister sichtlich überrascht. Offenbar hatte er nicht „geblickt“, welche Regelungen zur Strafbarkeit der sogenannten Sterbehilfe in dem von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 29. August im Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf mit dem Titel „§ 217 StGB Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung“ enthalten sind. Irgendwie ist dieses Thema den meisten Kabinettsmitgliedern und Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Aufregung um die Euro-Krise, den Haushalt und die Finanzen, die Kür von Peer Steinbrück zum SPD-Kanzlerkandidaten und die US-Präsidentenwahl unter der Wahrnehmungsschwelle durchgegangen. Gerade dieser Gesetzentwurf hat es aber in sich und ist eine besonders raffinierte Mixtur, die viel Aufmerksamkeit und ein genaues Hinsehen verdient. Schon am Donnerstag soll er in erster Lesung als Nummer 42 von 46 Punkten der Tagesordnung und damit erst um Mitternacht herum in der bis 2 Uhr nachts anberaumten Sitzung des Bundestages behandelt und dann sehr rasch bereits Ende Januar im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden. Weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne große Debatten. So ist es beabsichtigt und auch geplant – bislang.

Doch der Tod gehört zu jedem Leben und trifft jeden Menschen. Er berührt, wühlt auf und seine Umstände oder gar seine bewusst gewollte Herbeiführung wollen sorgsam bedacht sein. Gerade in einem Land, in dem der Tod in brauner Zeit „ein Meister“ war und Euthanasie einer der Begriffe für die Tötung sogenannten unwerten Lebens.

Im Januar 2009 nahm sich der Ratiopharm-Gründer Adolf Merckle aus Verzweiflung über eine unternehmerische Fehlspekulation das Leben;auch der beliebte Fußballnationaltorwart Robert Enke warf sich ein paar Monate später, im November 2009, vor einen Zug. Enke litt an einer schweren Depression. Beide wählten in ihrer Hoffnungslosigkeit einen einsamen Weg in den Tod. Das Ehepaar Eberhard und Helga von Brauchitsch aber reiste im September 2010 gemeinsam nach Zürich, um für seinen Suizid die Dienste der Schweizer Sterbehilfsorganisation „Exit“ in Anspruch zu nehmen. Der Industrielle und seine Frau, eine Ärztin, waren schwer erkrankt und wollten ihrem Leben ein Ende setzen, solange sie sich noch einsichts- und handlungsfähig fühlten.

Die Suizidraten nehmen im Alter zu

Aktuell wird intensiv diskutiert, wie man Geisterfahrer davon abhalten kann, bei ihren Suizidversuchen andere Menschen mit in den Tod zu reißen oder schwer zu verletzen. Soeben hat die ARD dem „Leben mit dem Tod“ sogar eine eigene „Themenwoche“ gewidmet. Suizidversuche und der Freitod vor allem jüngerer und dem Anschein nach mitten im Leben stehender Menschen verstören und erschüttern die Umwelt und, wenn es sich um Prominente handelt, auch die Gesamtgesellschaft. Eher hilflos und achselzuckend werden altersbedingte Selbstmorde aus Angst vor Einsamkeit, Verlassenheit, aber auch Krankheit und Siechtum zur Kenntnis genommen. In einer Gesellschaft ohne den Glauben an und die Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod fürchten die meisten Menschen das Sterben mehr als den Tod.

Mindestens 100.000 Menschen versuchen in Deutschland jährlich, ihrem Leben mit eigener Hand ein Ende zu setzen; rund jeder zehnte Suizidversuch endet tödlich. Mit zunehmendem Alter nehmen die Suizidraten deutlich zu; dabei töten sich Männer im Alter weit häufiger als Frauen. Nachdem Organisationen wie „Dignitas“ und „Exit“ auch mit Werbung und Anzeigen einen wahren Sterbetourismus in die Schweiz initiiert hatten, sahen CDU/CSU und FDP Handlungsbedarf. In der im Herbst 2009 getroffenen Koalitionsvereinbarung wurde festgelegt, die gewerbliche Förderung von Suiziden unter Strafe zu stellen. Dieser Regelung entsprechen die Überschrift und der erste Absatz des vorgelegten Gesetzentwurfs.

Doch im zweiten Absatz des neu gefassten § 217 Strafgesetzbuch wird die Tür zu einer schleichenden Einführung der Euthanasie weit aufgemacht. Denn Anstiftung und Beihilfe zu einer gewerbsmäßigen Suizidmitwirkung sollen dann explizit nicht strafbar und damit erlaubt sein, wenn diese von einem Angehörigen oder einer nahe stehenden Person geleistet werden. Eine „nahe stehende Person“ aber kann auch ein Arzt sein. Das lässt aufhorchen.

Nach einer von der Stiftung „Ja zum Leben“ bei Infratest-dimap 2011 in Auftrag gegebenen Umfrage sind 93 Prozent der Deutschen der Auffassung, dass jede Form von Beihilfe zu einer Suizidhandlung strafbar sei. Dies beschreibt zutreffend die gültige Rechtslage in Österreich, während in den Benelux-Staaten die suizidale Euthanasie schon weitgehend privatisiert ist. In Deutschland aber ist jede Mitwirkung an einem Suizid im Unterschied zu einer Tötung auf Verlangen noch nicht strafbar, sofern dabei nicht Mitglieder von Berufsgruppen mit einer sogenannten Garantenstellung (für das Leben), also beispielsweise Ärzte und Mediziner, beteiligt sind. Nach der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (BÄK) und der Auffassung von BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery sowie den verbindlichen ärztlichen Berufsordnungen der meisten Landesärztekammern ist Ärzten jegliche Mitwirkung bei Selbsttötungen verboten und soll auch weiterhin untersagt bleiben.

Gegen den befürchteten Dammbruch protestieren die BÄK, die katholische und die evangelische Kirche sowie das Nationale Suizid Präventionsprogramm für Deutschland (NASPRO), die Christdemokraten für das Leben (CDL), die Stiftung „Ja zum Leben“ und der Bundesverband Lebensrecht (BVL) massiv. Denn schon haben die Sterbehilfsorganisationen reagiert und sich entsprechend der Gesetzesnovelle von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger formiert. Sie treten nun durchweg in der Rechtsform von Vereinen auf, denen ein Sterbewilliger beitreten kann, und suchen jeglichen Anschein einer Gewerbsmäßigkeit zu vermeiden. Suizidfördernde Maßnahmen auch von Ärzten oder medizinischem Personal würden dann mit den Vereinsbeiträgen oder einer Spende abgegolten. Künftig sollen gar eigene Beratungsstellen nach dem Muster der Schwangerschaftsberatung das suizidale Sterben noch leichter machen. Ein Schelm, wer mit dem Blick auf die demografische Überalterung und die sozialversicherungsrechtlichen Kosten der Multimorbidität älterer Menschen Böses dabei denkt.

Zwar ist der Alterssuizid die häufigste Form der Selbsttötung, doch liege dem, so NASPRO-Präsident Armin Schmidtke, in der Regel eine altersbedingte Depression zugrunde. Mechthild Löhr, Vorsitzende derCDL, sieht in der Beihilfe gerade auch von Ärzten zu Selbsttötungen älterer Menschen gar „eine unterlassene Hilfeleistung gegenüber psychisch extrem belasteten Mitmenschen“. Löhr fordert „vielmehr Solidarität mit in Not geratenen Mitmenschen statt dem bequemen Weg der Beihilfe oder gar Anstiftung zur Selbsttötung“, wenn die Gesellschaft glaubhaft ihr humanes Antlitz bewahren wolle.

Insbesondere die Unionsparteien sind gefordert

Sein Daseinsrecht bis zum Tod zu behaupten, ist das elementare Anliegen eines jeden Menschen. Zu wenige palliativmedizinische Einrichtungen und eine fehlende mitmenschliche Sterbegleitung sind ein Armutszeugnis für ein ansonsten hoch entwickeltes Land. Der Staat muss mit größter Behutsamkeit dem Lebensrecht und Lebensschutz dienen und jeglichem Drängen zu einfachen „Problemlösungen“ vorbeugen. Und insbesondere die Unionsparteien sind nach den unglückseligen Debatten um die Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik zu Beginn des Lebens gefordert, Menschen in ihrer vielleicht schwersten Stunde vor weiterer Bedrängnis zu schützen.

 

Dieser Artikel ist zuerst auf The European erschienen.  

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Gesetzentwurf ist an die Ausschüsse überwiesen worden.

Geschrieben am 30. November 2012 Von PW

 

Domradio berichtet:

 

Der Gesetzentwurf gegen gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung ist nach der Ersten Lesung im Bundestag an den Rechts- und Innenausschuss überwiesen worden. Da der Entwurf erst in der Nacht zu Freitag behandelt wurde, wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Zuvor hatten katholische Kirchenvertreter den Entwurf kritisiert. Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann forderte im Deutschlandradio Kultur, jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten. Durch die Konzentration des Gesetzes auf kommerzielle Formen der Sterbehilfe drohe die Entstehung einer „Grauzone“. Lehmann warb dafür, die Möglichkeiten der Palliativmedizin voll auszuschöpfen. Im Mainzer Hospiz habe man damit sehr gute Erfahrungen gesammelt. Allerdings müsse sich die Gesellschaft bei der Organisation von Krankenhäusern, Altenheimen und der Hospizarbeit „noch sehr viel mehr anstrengen, damit wir wirklich allen Leuten helfen können“, forderte Lehmann.

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Große Protestaktion am 29.11.2012 vor dem Reichstag: Ein finsteres Drama

Geschrieben am 30. November 2012 Von PW

Die  Folgen des geplanten Gesetzentwurfs in einer szenischen Darstellung

— heute —

So fängt es an:
Hilfe zum Suizid bei unheilbar Kranken

— morgen —

Lebensmüde – hier wird Ihnen „geholfen“

Behindert?
Das muß doch nicht sein!

 

Alt? – Fallen sie Ihren Lieben nicht länger zur Last!

Krank? – Die ultimative Heilung: § 217 forte

Ausgebrannt? Wie brauchen Sie nicht mehr.
Sie dürfen gehen!

Die ultimative Hilfe – §217 forte
wirkt sofort und garantiert endgültig.

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Gesetzentwurf der Bundesregierung zur gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe ist unzureichend

Geschrieben am 30. November 2012 Von PW

Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro)
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)

Presseinformation
29. November 2012

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur gewerbsmäßigen
Suizidbeihilfe ist unzureichend und keine Antwort auf aktuelle
Fehlentwicklungen.

Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS), des Nationalen Suizidpräventionsprogramms für Deutschland (NaSPro) und der AG „Alte Menschen“ im Nationalen Suizidpräventionsprogramm zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB).

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung veranlasst uns, erneut aus wissenschaftlich-suizidologischer Perspektive Stellung zu nehmen. Ausgehend von unserer grundsätzlichen Stellungnahme vom 6. Juni 2012 (s. Anlage) und unserer Pressemitteilung vom 18. August 2012 (s. Anlage) stellen wir fest:

Das Gesetz ist unzureichend und wird bestehende Fehlentwicklungen nicht verhindern. Wir begrüßen zwar eine gesetzliche Regelung zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe. Wir müssen jedoch feststellen, dass diejenigen Personen und Institutionen im Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, die bislang in organisierter Form Suizidbeihilfe anbieten, bereits auf das Gesetzesvorhaben reagiert haben und neue Wege einschlagen, die wohl eher durch ein Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe erfasst werden könnten.

Wir befürchten, dass dieses Gesetz Suizidbeihilfen eher befördern wird. Das Gesetz pönalisiert nur einen kleinen Ausschnitt aus dem größeren Bereich der Suizidbeihilfe. Anders als bisher, wo es keine gesetzliche Regelung gibt, könnte das Gesetz zu einer Ausweitung der Suizidbeihilfe beitragen, indem es einer Logik Vorschub leistet, dass das, was nicht ausdrücklich verboten ist, auch rechtens sein müsse. Das geplante Gesetz bezieht sich seiner inneren Logik nach auf gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unabhängig von irgendwelchen weiteren Bedingungen. Im Umkehrschluss könnte das Gesetz deshalb die Ansicht fördern, dass nicht gewerbsmäßig geleistete Suizidbeihilfe in jeder Lebenssituation und zu jedem Zeitpunkt im Leben gerechtfertigt sei.

Aus unserer Sicht wäre ein fundierter gesellschaftlicher Diskurs nötig, der die heute real möglichen und wünschenswerten Formen der Sterbebegleitung aufzeigt. Dies konnte in der Kürze der Zeit offensichtlich nicht geleistet werden. Der angestoßene gesellschaftliche Prozess sollte nicht durch die Verabschiedung eines Gesetzes fixiert werden. Insofern scheint es uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt besser, kein Gesetz zu beschließen als eines, das möglicherweise eine ausreichende Wirkung verfehlt, Suizidbeihilfe unbeabsichtigt fördert und den anstehenden Fragen nicht in ausreichender Weise gerecht wird.

Sollte der Gesetzgeber jedoch jetzt ein Gesetz beschließen, so treten wir unbedingt dafür ein, nicht nur die gewerbsmäßige sondern auch die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen.

29. November 2012

Prof. Dr. Armin Schmidtke
Vorsitzender, Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland (NaSPro)

Univ.-Prof. Dr. Elmar Etzersdorfer
Vorsitzender, Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)

PD Dr. Reinhard Lindner
Sprecher, AG „Ältere Menschen“ Nationales Suizidpräventionsprogramm

Dr. U. Sperling
Sprecher, AG „Ältere Menschen“ Nationales Suizidpräventionsprogramm

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Pressemeldung

Geschrieben am 29. November 2012 Von PW

Spektakuläre Aktion vor dem deutschen Bundestag / Reichstagsgebäude in Berlin

Statt Todesparagrafen wird Hilfe und Solidarität angemahnt Berlin.

Mit einem deutlichen Appell und einer eindringlichen Warnung vor dem Gesetzentwurf zum § 217 StGB veranstaltete der Durchblick e.V. gemeinsam mit dem Bundesverband Lebensrecht (BVL) eine Protestveranstaltung vor dem Reichstag.

Zahlreiche Medienvertreter sahen eine ergreifende Szenerie: Alte, kranke, depressive, einsame und unheilbar kranke Menschen hinter weissen Masken holten sich mangels anderer menschlicher Zuwendung und Hilfe eine Todespille aus der „Mogelpackung des § 217“ . Thomas Schührer, der Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“ und Vorsitzender des Durchblick e. V.:“Wir haben die Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ gegründet, um die akute lebensgefährliche Wirkung und die drohende Entsolidarisierung in den Fokus zu bringen. Dieser §217 darf niemals geltendes Recht werden!“

„Dieses Gesetz darf so nicht Wirklichkeit werden“, sagte der Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann, auf der Kundgebung. Von einem gefährlichen Gesetz sprach Claudia Kaminski, die Vorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Als Ärztin warnte sie davor, dass Ärzte künftig statt zur Heilung zum ärztlich assistierten Suizid aufgefordert werden: „Dies widerspricht laut dem Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Frank Montgomery dem Ethos der Ärzteschaft.“

Auch aus der Koalition regt sich inzwischen Widerstand gegen das geplante Gesetz. Die CSU- Spitze fordert, eine breitere Diskussion über das Thema Hilfe bei Suizid. „Der Gesetzentwurf zum §217 ist weder hinreichend noch zielführend“, warnte Martin Lohmann. „Denn die Absicht nur „gewerbsmäßig“ handelnden Sterbehelfern das Handwerk zu legen, kann leicht umgangen werden, indem diese gemeinnützige Sterbehilfevereine gründen.“

Die Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ setzt sich für einen besseren §217 StGB ein. Damit auch eine breitere Öffentlichkeit über das Vorhaben der Bundesregierung informiert ist, fand heute Mittag in Berlin diese Kundgebung gegen den geplanten §217 statt. Die erste Lesung zu diesem geplanten Gesetz ist heute um Mitternacht, also zur „Geisterstunde“, vor vermutlich fast leerem Plenarsaal.

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Pressemeldung der Initiative Solidarität statt Selbsttötung

Geschrieben am 27. November 2012 Von PW

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Beachtung unserer Pressemitteilung zu „Protestaktion zu „Mogelpackung § 217“.

Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB ist weder hinreichend noch zielführend. In seiner jetzigen Fassung ist der Entwurf sogar eine gefährliche Mogelpackung. Wir fordern ein Stopp des übereiligen Gesetzgebungsverfahren und eine breite öffentliche und parlamentarische Diskussion sowie alternative Gesetzentwürfe.

Protestaktion am 29. November 2012 in Berlin, 12 Uhr vor dem Reichstag (Besuchereingang an der Westseite): Mit einer auch optisch besonderen und eindrucksvollen Aktion setzen wir unseren Protest fort. Für Details klicken Sie bitte hier.

Die erste Lesung zum Entwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ findet bereits in der Sitzung des Bundestages am 29.11.2012 statt, allerdings als einer der letzten Tagesordnungspunkte, d.h. gegen 1 Uhr nachts. Dazu Thomas Schührer, Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“: „Dieser Gesetzentwurf ist in seiner Intention nicht hinreichend und in seinen Auswirkungen gefährlich. Denn die Absicht, nur „gewerbsmäßig“ handelnden Sterbehelfern das Handwerk zu legen, kann leicht umgangen werden, indem diese gemeinnützige Sterbevereine gründen. Zudem öffnet Absatz 2 des Entwurfes eine weitere Türe: Nun dürfen Verwandte oder nahestehende Personen (die laut Entwurf auch der Hausarzt oder Pflegekräfte sein können) straffrei Mithilfe und Vermittlung selbst zu der nach Absatz 1 strafbaren gewerbsmäßigen Sterbehilfe leisten.“ Das ist der offene Weg zum ärztlich assistierten Suizid, der jedoch in der Berufsordnung der Bundesärztekammer den Ärzte n untersagt ist und ein Dammbruch in der Berufsethik der Ärzte wäre.

Die Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) geht in deren Gesetzentwurf vom 15.11.2012 noch weiter. Sie fordern „Beratungsstellen“ analog den Schwangerschaftsberatungsstellen, damit Suizidwillige sich nach Beratung einen Berechtigungsschein zur ihrer Tötung bei Ärzten oder Einrichtungen aushändigen lassen können.

Dazu Thomas Schührer: „Mit Verwunderung stellen wir fest: Im Vergleich zu anderen Bioethik-Themen gibt es bei diesem lebensentscheidenden Thema nicht einmal alternative Gesetzentwürfe aus den Reihen der Parlamentarier.“

Gestern bekamen alle Abgeordneten des deutschen Bundestages, Kirchenvertreter, führende Persönlichkeiten unseres Landes sowie zahlreiche Pressevertreter die „Todespille in der Mogelpackung“ (siehe Bericht in Bild.de: http://www.bild.de/politik/inland/sterbehilfe/todes-pille-fuer-bundestags-abgeordnete-27361346.bild.html).

Den warnenden Beipackzettel zur „Todespille in der Mogelpackung“ können Sie hier einsehen: http://solidaritaet-statt-selbsttoetung.de/2012/11/der-beipackzettel/

Thomas Schührer: „Eine so weitreichende Erlaubnis jeder organisierten und privaten Beihilfe zur Selbsttötung setzt falsche Signale in einer älter werdenden Gesellschaft und insbesondere an kranke oder behinderte Menschen. Eine soziale Anerkennung des Suizids fördert den Suizidwunsch des Einzelnen und „normalisiert“ den Gedanken, dass Selbsttötung „gut“ und gesellschaftlich richtig sein könnte.“

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schührer
Vorsitzender Durchblick e.V.

„Solidarität statt Selbsttötung“ ist eine Initiative des Durchblick e.V. innerhalb des Bundesverbands Lebensrecht e.V. (BVL)

—

Thomas Schührer, Durchblick e.V.
Weinbergstr. 22, 76684 Östringen
Tel. 07251 359181, Fax 07251 359182
http://www.solidaritaet-statt-selbsttoetung.de

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Solidarität statt Selbsttötung

Geschrieben am 27. November 2012 Von PW

Ein Gastbeitrag von Josef Bordat

 

Post für die Volksvertreter und eine Aktion vor dem Reichstag:
Das Bündnis Solidarität statt Selbsttötung macht mobil gegen geplante Sterbehilfe-Regelung

§ 218 StGB kennt man für gewöhnlich, auch wenn man nicht zum Juristen ausgebildet wurde. Doch von § 217 StGB hat kaum jemand je gehört, der nicht gerade vom Fach ist. Kein Wunder: Seit dem 1. April 1998 gibt es keinen § 217 StGB mehr. Von 1872 bis 1998 wurde in der gestrichenen Norm die Rechtsfolge der Tötung eines nichtehelichen Kindes festgestellt, immer wieder in leicht veränderten Formulierungen.

Seit 14 Jahren macht das deutsche Recht nun keinen Unterschied mehr zwischen der Tötung eines nichtehelichen Kindes und der Tötung eines ehelichen Kindes. Gut so. Seit 14 Jahren ist die Stelle über dem „Abtreibungsparagraphen“ im Strafgesetzbuch vakant. Das treibt die Phantasie. Und das ist weniger gut. Denn: Ein neuer § 217 StGB soll jetzt her.

Auch dieser hat was mit der Tötung eines Menschen zu tun, befasst sich aber mit einem Thema, das erst seit einigen Jahren überhaupt öffentlich behandelt wird: der Sterbehilfe, also der Unterstützung oder Assistenz bei der Durchführung eines Suizids. Diese soll mit dem neuen § 217 StGB verboten werden, soweit sie gewerbsmäßig erfolgt (Absatz 1). Straffrei soll sie jedoch bleiben, wenn eine dem Suizidalen verwandte oder nahestehende Person ohne (unmittelbare) finanzielle Interessen beim Selbstmord assistiert (Absatz 2).

Das Bündnis Solidarität statt Selbsttötung sieht darin eine gefährliche Entwicklung, wie es gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die am Donnerstag über die Neufassung von § 217 StGB debattieren, in einer spektakulären Aktion verdeutlicht hat: Die Volksvertreter erhielten am Montag per Post eine bittere Arznei: §217 forte – Die Todespille in der praktischen Mogelpackung.

Das Bündnis – getragen vor allem von christlichen Lebensschützern – sieht in der vorgeschlagenen Regelung der Sterbehilfe einen ethischen Dammbruch, hin zu einer Gesellschaft, in der auf alte und unheilbar kranke Menschen bzw. ihre Angehörigen, die nach § 217 Abs. 2 StGB tätig werden können, Druck ausgeübt wird, dies auch zu tun, damit in Deutschland künftig sozialverträglich gestorben wird.

Alles Hysterie? Mit Sicherheit nicht! Das Beispiel der Niederlande zeigt, dass die Straffreiheit der Beihilfe zur Selbsttötung dazu führt, dass suizidalen Menschen in Anbetracht der „schnellen Lösung“ kaum noch wirklich geholfen wird, mit Geduld und Hinwendung. Statt dessen: Sterbehilfe auf Rezept. Als Alarmsignal darf auch gewertet werden, dass es von der „Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben“[sic!] schon Vorschläge für den Einsatz von Suizid-Beratungsstellen gibt, in denen man sich einen Schein abholen kann, der zur Inanspruchnahme von Sterbehilfe berechtigt. So unfassbar diese Tendenzen sind, wäre es schon interessant zu hören, mit welcher Begründung dieser Schein einer lebensmüden 19-jährigen mit Liebeskummer verweigert werden soll.

Bis Donnerstag Nachmittag ist noch Zeit, darauf hinzuwirken, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Weg in eine andere Zukunft einschlagen. Das Bündnis Solidarität statt Selbsttötung plant dazu am Donnerstag um 12 Uhr eine Performance-Aktion vor dem Reichstag – um denen eine Stimme zu geben, die es betrifft: Alte, Kranke, Leidende. Diese Menschen brauchen unsere Solidarität, unsere tätige Nächstenliebe. Und keine Todespillen! –Wer ebenfalls dieser Ansicht ist, möge sich am Donnerstag um 12 Uhr vor dem Parlament einfinden.

Das Bündnis Solidarität statt Selbsttötung ist im übrigen nicht grundsätzlich gegen eine gesetzliche Regelung in Sachen Suizid, es fordert jedoch einen besseren § 217 StGB. Und das bedeutet zunächst und vor allem, dass die neue Norm der Verfassung, also Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, stand hält: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das wäre etwa der Fall, wenn statt Sterbehilfe, mit dem Ziel, den Leidenden zu töten, die Sterbebegleitung, mit dem Ziel, den Leidenden zu trösten, zum Paradigma des Umgangs mit alten und unheilbar kranken Menschen würde. Um dies zu gewährleisten, fordert das Bündnis mehr Zeit für die Abgeordneten: ein Jahr, das zum Nachdenken genutzt werden soll, unter Beteiligung aller Bürger. Denn dieses Thema geht nun wirklich jede und jeden an!

(Josef Bordat)

 

Dr. Josef Bordat ist Philosoph und Autor. Er schreibt wissenschaftliche, feuilletonistische und belletristische Texte. In seinem Blog „Jobo72′s Weblog“, den er seit Anfang 2008 betreibt, macht er Anmerkungen zur christlichen Existenzphilosophie, zur Ethik und zum Verhältnis von Religion und Wissenschaft. Spirituelle Texte und Stellungnahmen zu aktuellen Glaubens- und Kirchenfragen ergänzen das Spektrum der Beiträge.

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CSU hält geplante Gesetzesänderung für unzureichend

Geschrieben am 27. November 2012 Von PW

Ein Bericht in der Augsburger Allgemeine:

 

Der Vize-Fraktionsvorsitzende der CSU, Johannes Singhammer, fordert Änderungen am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Allein die gewerbsmäßige Sterbehilfe zu verbieten, reiche nicht aus, sagte er der „Passauer Neuen Presse“ vom Dienstag. Es sei schon jetzt absehbar, „dass das Gesetz in seiner jetzigen Form umgangen werden kann und wird“. Daher sollte in der Koalition offen über Verbesserungen an dem Gesetz gesprochen werden, forderte Singhammer.

[weiterlesen]

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Der Beipackzettel

Geschrieben am 27. November 2012 Von PW

„Zu den riesigen Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihr Gewissen oder den gesunden Menschenverstand.“

 

Mogelpackung
Grafik: Peter Esser

 

Wenn Sie mehr über §217 forte wissen wollen, lesen Sie den Beipackzettel:

 

Klick auf das Bild öffnet den Beipackzettel

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