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Tag-Archiv: Hilfe bei Selbstmord

Thesenpapier: Was heißt in Würde sterben?

Geschrieben am 28. Oktober 2015 Von AK

Auf der Fachtagung „Was heißt in Würde sterben?“ stellte Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann neun Thesen zur Diskussion, die wir hier wiedergegeben:

Thesen zu Suizid und Suizidbeihilfe

0. Vorbemerkung: Die folgenden Thesen betrachten das Problem des Suizids und der Suizidbeihilfe in ethisch-­‐handlungstheoretischer Perspektive; ihr Gegenstand sind nicht unmittelbar die Fragen des Umgangs mit Suizidgefährdeten oder andere, z.B. psychiatrisch-­‐therapeutische oder sonstige pragmatische Dimensionen des Problems (etwa der Schutz von Suizidgefährdeten gegen allzu eilfertige „Helfer“ bei Ärzten und Verwandten) sowie die Probleme, die sich für das Arztethos stellen müssen.

Zur biopolitischen Einbettung der aktuellen Debatte

1. Die neueren Debatten um die gesetzliche Lizenzierung der Suizidbeihilfe sind grundsätzlich im Kontext einer biopolitischen Gesamtperspektive zu sehen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß „moderne“ Gesellschaften sich stets erweiternde Regulierungskompetenzen in Beziehung nicht nur auf die eigentliche Rechtssphäre, sondern auch das „nackte Leben“ (Giorgio Agamben) ihrer Mitglieder zuschreiben. Weiterlesen →

Veröffentlicht unter Informationen | Tags: §217, Hilfe bei Selbstmord, Hilfe zur Selbsttötung, Philosophie, Selbstbestimmung, Selbsttötung, Sterbehilfe, Suizid, Thesen |

Care not Killing: Neue Initiative gegen den assistierten Suizid

Geschrieben am 28. Oktober 2015 Von AK

CarenotKillingMit CARE NOT KILLING hat sich eine neue Initiative gegen assistierten Suizid in Deutschland gegründet. Zu den ärztlichen Mitinitiatoren gehört Prof. Dr. Armin Schmidkte, der Vorsitzende des Nationalen Suizid Präventions Programm für Deutschland. Die Initiative, die auch in England aktiv ist, wendet sich mit einem Argumentationskatalog an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages und warnt vor einer grundsätzlichen gesetzlichen Straffreiheit der aktiven Mitwirkung am Suizid (§ 217). Gefährdete Menschen würden gerade dann in ihrem Tötungswunsch bestätigt, wenn sie verzweifelt sind und sich am Ende fühlen. Suizid-Assistenz bestärke sie und ermögliche es ihnen, den Suizidwunsch tatsächlich auch umzusetzen. Bisher sei der Staat ausschließlich für Suizidprävention, nicht aber für straffreie Beihilfe eingetreten. Wenn der Bundestag am 6. November für ein jederzeitiges und straffreies privates oder/und ärztliches „Hilfsangebot“ an Suizidwillige entscheide, werde das das Rechtsbewusstsein in den nächsten Jahrzehnten grundlegend prägen. CARE NOT KILLING plädiert dringend für ein schützendes Verbot von aktiver Beihilfe am Suizid wie es im §217-Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger vorgesehen und auch in anderen EU-Ländern geltende Rechtslage ist. Mehr Informationen zu CARE NOT KILLING auf der Facebookpräsenz der Initiative www.facebook.com/carenotkilling.de

Veröffentlicht unter Informationen | Tags: $217, Care not killing, Hilfe bei Selbstmord, Hilfe zur Selbsttötung, Selbstmord, Selbsttötung, Sterbehilfe, Suizid |

Ärztebündnis: Kein assistierter Suizid in Deutschland

Geschrieben am 7. Oktober 2015 Von AK

logo_kein_assisstierter_suizid_2_old1Das von Ärzten gegründete Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!” wirbt für ein generelles Verbot des assistierten Suizids in Deutschland, wie es in anderen europäischen Ländern (England, Finnland, Irland, Italien, Österreich, Polen, Spanien) bereits besteht. Der assistierte Suizid überschreite die Grenze zur Euthanasie und widerspreche dem ärztlichen Ethos und der Menschlichkeit eines Jeden. Das Bündnis unterstützt den Gesetzentwurf der CDU-Bundestagsabgeordneten Sensburg, Dörflinger und Hüppe. Dies sei der einzige Gesetzesentwurf, der eine klare Werteentscheidung für das Recht auf Leben als höchstes Rechtsgut trifft. Damit entspreche er dem im Sommer 2015 vom Bündnis in der FAZ veröffentlichten Appell namhafter Ärzte und weiterer Persönlichkeiten aus Kirche, Politik und Kultur. Die Abstimmung im Bundestag findet am 6. November 2015 statt. In seiner jüngsten Pressemitteilung setzt sich das Bündnis ausführlich mit den verschiedenen Gesetzentwürfen auseinander. Auf seiner Website werden Meldungen zu aktuellen Entwicklungen in der Debatte um den assistierten Suizid veröffentlicht. Das von Dr. med. Susanne Ley koordinierte Bündnis hat sich nach eigener Darstellung “aus Besorgnis über die vorliegenden Gesetzentwürfe” gebildet und vereint Ärzte, Juristen, Pädagogen, Philosophen, Ökonomen, Angehörige von Pflegeberufen, Geistliche, Eltern und Großeltern. http://kein-assistierter-suizid.de/

Veröffentlicht unter Informationen | Tags: assistierter Suizid, Hilfe bei Selbstmord, Hilfe zur Selbsttötung, Sterbehilfe, Suizid |

Aus der Sicht eines Anwalts

Geschrieben am 15. November 2012 Von PW

beleuchtet Jens Ferner die Einführung des geplanten §217

Spannend an der Analyse ist, dass nach dem jetzigen Entwurf keinesfalls davon ausgegangen werden kann, dass eine Beihilfe zum Selbstmord grundsätzlich ohne rechtliche Folgen bleibt. Immerhin gilt nach wie vor die unterlassene Hilfeleistung als strafbar.

Wie absurd die möglichen Folgen aus Sicht des Juristen sind, zeigt die Tatsache, dass ein potentieller Suizidhelfer trotzdem verpflichtet wäre, beispielsweise nach Hilfe zur Einnahme einer tödlichen Substanz wäre der Helfer trotzdem verpflichtet, den Notarzt zu rufen.

Dies zeigt nun wiederum sehr deutlich, wie fremd der Gedanke, einem Menschen bei seinem vermeintlich freiwilligen Ableben zu helfen, unserem Rechtssystem ist. Das Strafgesetzbuch sowie die gesamte deutsche Rechtsordnung sind grundsätzlich auf den Schutz menschlichen Lebens ausgerichtet. Ausnahmeregelungen wirken sich als Fremdkörper aus und führen zu sonderbaren und völlig unklaren Rechtslagen, die dann wieder die Gerichte zuweilen über Jahre beschäftigen.

Interessant wäre es mal ein Gutachten von einem Verfassungsrechtler zu lesen, ob der geplante §217 StGB überhaupt verfassungskonform wäre. Man darf daran zweifeln.

Veröffentlicht unter Informationen | Tags: §217, Einführung §217, Hilfe bei Selbstmord, Hilfe zur Selbsttötung, Reform §217 |

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