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Archiv der Kategorie: Aktuelles

Pressemeldung der Initiative Solidarität statt Selbsttötung

Geschrieben am 27. November 2012 Von PW

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Beachtung unserer Pressemitteilung zu „Protestaktion zu „Mogelpackung § 217“.

Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB ist weder hinreichend noch zielführend. In seiner jetzigen Fassung ist der Entwurf sogar eine gefährliche Mogelpackung. Wir fordern ein Stopp des übereiligen Gesetzgebungsverfahren und eine breite öffentliche und parlamentarische Diskussion sowie alternative Gesetzentwürfe.

Protestaktion am 29. November 2012 in Berlin, 12 Uhr vor dem Reichstag (Besuchereingang an der Westseite): Mit einer auch optisch besonderen und eindrucksvollen Aktion setzen wir unseren Protest fort. Für Details klicken Sie bitte hier.

Die erste Lesung zum Entwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ findet bereits in der Sitzung des Bundestages am 29.11.2012 statt, allerdings als einer der letzten Tagesordnungspunkte, d.h. gegen 1 Uhr nachts. Dazu Thomas Schührer, Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“: „Dieser Gesetzentwurf ist in seiner Intention nicht hinreichend und in seinen Auswirkungen gefährlich. Denn die Absicht, nur „gewerbsmäßig“ handelnden Sterbehelfern das Handwerk zu legen, kann leicht umgangen werden, indem diese gemeinnützige Sterbevereine gründen. Zudem öffnet Absatz 2 des Entwurfes eine weitere Türe: Nun dürfen Verwandte oder nahestehende Personen (die laut Entwurf auch der Hausarzt oder Pflegekräfte sein können) straffrei Mithilfe und Vermittlung selbst zu der nach Absatz 1 strafbaren gewerbsmäßigen Sterbehilfe leisten.“ Das ist der offene Weg zum ärztlich assistierten Suizid, der jedoch in der Berufsordnung der Bundesärztekammer den Ärzte n untersagt ist und ein Dammbruch in der Berufsethik der Ärzte wäre.

Die Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) geht in deren Gesetzentwurf vom 15.11.2012 noch weiter. Sie fordern „Beratungsstellen“ analog den Schwangerschaftsberatungsstellen, damit Suizidwillige sich nach Beratung einen Berechtigungsschein zur ihrer Tötung bei Ärzten oder Einrichtungen aushändigen lassen können.

Dazu Thomas Schührer: „Mit Verwunderung stellen wir fest: Im Vergleich zu anderen Bioethik-Themen gibt es bei diesem lebensentscheidenden Thema nicht einmal alternative Gesetzentwürfe aus den Reihen der Parlamentarier.“

Gestern bekamen alle Abgeordneten des deutschen Bundestages, Kirchenvertreter, führende Persönlichkeiten unseres Landes sowie zahlreiche Pressevertreter die „Todespille in der Mogelpackung“ (siehe Bericht in Bild.de: http://www.bild.de/politik/inland/sterbehilfe/todes-pille-fuer-bundestags-abgeordnete-27361346.bild.html).

Den warnenden Beipackzettel zur „Todespille in der Mogelpackung“ können Sie hier einsehen: http://solidaritaet-statt-selbsttoetung.de/2012/11/der-beipackzettel/

Thomas Schührer: „Eine so weitreichende Erlaubnis jeder organisierten und privaten Beihilfe zur Selbsttötung setzt falsche Signale in einer älter werdenden Gesellschaft und insbesondere an kranke oder behinderte Menschen. Eine soziale Anerkennung des Suizids fördert den Suizidwunsch des Einzelnen und „normalisiert“ den Gedanken, dass Selbsttötung „gut“ und gesellschaftlich richtig sein könnte.“

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schührer
Vorsitzender Durchblick e.V.

„Solidarität statt Selbsttötung“ ist eine Initiative des Durchblick e.V. innerhalb des Bundesverbands Lebensrecht e.V. (BVL)

—

Thomas Schührer, Durchblick e.V.
Weinbergstr. 22, 76684 Östringen
Tel. 07251 359181, Fax 07251 359182
http://www.solidaritaet-statt-selbsttoetung.de

Veröffentlicht unter Aktuelles, Informationen, Presseerklärungen |

Pressespiegel

Geschrieben am 27. November 2012 Von PW

Berichte über unsre Aktion in der Presse

Mogelpackung
Foto: privat

26.11.2012

Bild.de
GRUSELIGE POST
Todes-Pille für Abgeordnete

 

26.11.2012
Idea.de 
Protestaktion
Politiker erhalten „Todespille“

 

26. November 2012
kath.net
Spektakuläre Aktion:
Sterbe-Pille für deutsche Bundestagsabgeordnete

 

26.11.2012 (online) / 27.11.2012 (Print)
Die Tagespost
Gastkommentar: Mogelpackung: Der Paragraf 217
 Von Christiane Lambrecht

 

26.11.2012
The European
Keine Lust mehr auf Leben
Rischard Schütze

 

Veröffentlicht unter Aktuelles, Pressespiegel |

Eine Mogelpackung

Geschrieben am 26. November 2012 Von PW

Der geplante § 217 StGB ist eine Mogelpackung.

Mogelpackung
Grafik: Peter Esser

Darum haben Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundepräsident Joachim Gauck und alle Abgeordenten des Deutschen Bundestages heute eine solche Mogelpackung erhalten.

Im Beipackzettel wird auf die Gefahren des geplanten Gesetzes hingewiesen:
„Zu den riesigen Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihr Gewissen oder den gesunden Menschenverstand.“

Mogelpackung
Foto: privat

Veröffentlicht unter Aktionen, Aktuelles, Informationen |

CDL fordert Strafbarkeit der Suizidbeihilfe

Geschrieben am 22. November 2012 Von PW

Pressemeldung der CDL

Zu der aktuellen Diskussion um die Ausweitung der Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) und die politisch beabsichtigte Mitwirkung von Ärzten nimmt für die Christdemokraten für das Leben (CDL) die Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr heute in Münster Stellung und verweist auf das beigefügte CDL-Positionspapier: „Mitwirkung am Suizid und „Autonomie“ am Lebensende“:

„Das „Leben mit dem Tod“ lautet der Titel der diesjährigen ARD-Themen-Woche, die in diesen Tagen die Frage nach dem Umgang mit Sterbenden in den Mittelpunkt stellt.

Auch der Bundestag wird sich am 29. November in erster Lesung mit einem neuen § 217 StGB und der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung befassen. Bundesjustizministerin Leutheusser Schnarrenberger, die auch gleichzeitig Beiratsmitglied der Humanistischen Union ist, hat sich inzwischen mehrfach öffentlich zudem für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen, der in Deutschland seit 1945 durch die ärztliche Berufsordnung untersagt war.

[weiterlesen]

Veröffentlicht unter Aktuelles, Informationen |

Ein weiterer Entwurf

Geschrieben am 19. November 2012 Von PW

Zum Entwurf
der DGHS für ein Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Suiziden
(Suizidpräventionsgesetz – SPG)

Am 15.11.2012 legte auch die DGHS (Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben) einen Gesetzentwurf zur Einführung des neuen §217 StGB vor und erweiterte dies gleich zu einem komplett eigenen Gesetz. Hier ein kurzer Über­blick zu diesem Gesetzentwurf und ein paar Gedanken zur Bewertung desselben.

Übersicht

Einen eigenen Entwurf zum §217 StGB legte die DGHS vor.

Hauptstoßrichtung dieses Entwurfs ist die Einführung einer Beratungsregelung äquivalent zu §219 StGB.

Unter der Überschrift Suizidpräventionsgesetz arbeitet die DGHS sich argumentativ an die­ser Vorgabe entlang.

Den Absatz 2 des von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurfs sieht die DGHS le­diglich als eine Legalisierung der ihrer Ansicht nach schon alltäglichen Praxis in bundes­deutschen Krankenhäusern, Hospizen und palliativmedizinischen Einrichtungen an.

Aus Sicht der DGHS werde damit einem Selbstbestimmungsrecht der Menschen auf einen humanen ärztlich begleiteten Freitod nicht genüge getan.

Basierend auf einer Darstellung der volkswirtschaftlichen Kosten unkotrollierten Suizids for­muliert die DGHS ihr Ziel, Kurzschlußhandlungen suizidwilliger Patienten durch kompetente, wertneutrale Beratung vorzubeugen. Bleibt der Wille zum Suizid, solle dieser ärztlich assistiert werden.

Um das Ziel der Beratung umsetzen zu können, fordert die DGHS die Einführung staatlich zugelassener Beratungsstellen. Hier soll der Hintergrund des Sterbewunsches vertrauensvoll besprochen werden. Wiederum wird die Analogie zu den sog. Schwangerschaftskonfliktbera­tungen aufgezeigt.

Am Ende des Prozesses soll dann der ärztlich begleitete Suizid stehen. Immerhin wird dem Arzt hier noch die Gewissensfreiheit zugestanden, selbst zu entscheiden, ob er an so etwas mitwirken will oder nicht.

Die parallel geforderten Änderungen im BtMG und AMG stellen die Forderung nach Einfüh­rung tötlicher Präparate dar, die für den ärztlich begleiteten Suizid zur Verfügung stehen sollen.

Die DGHS geht im vorgelegten Gesetzentwurf von einem mündigen, selbstbestimmten Menschen aus, der selber die volle Verantwortung über sein Leben oder Ableben tragen kann und soll. Die angestrebte Beratung soll Suizide auf Grund vorübergehender Depressionen aus­schließen.

Als Tötungsmedikament wird ein Medikament vorgeschlagen, das man auch zum Einschlä­fern von Tieren benutzt.

Bewertung

Die DGHS legt hier einen Entwurf vor, der, erlangte er Gesetzeskraft, unter dem Deckman­tel der Suizidprävention alle Türen zum begleiteten Suizid öffnen würde. Die Beratungsschein­lösung ist schon bei Abtreibung keine Barriere. Beim ärztlich begleiteten Suizid wird dies eben­so der Fall sein.

Zu Recht stellt die DGHS die volkswirtschaftlichen Schäden des aus ihrer Sicht wilden Sui­zids dar. Was sie verschweigt sind die Schäden, die durch den begleiteten Suizid entstehen würden. Eine Studie aus der Schweiz hat die Folgen für Angehörige mehr als deutlich belegt. PTBS und Depressionen bei Angehörigen, die Patienten beim Suizid begleitet oder geholfen ha­ben, sind der Regelfall und nicht die Ausnahme.

Grundsätzlich immer gilt, dass suizidwillige Menschen psychische Störungen aufweisen. Hier trennt die DGHS zwischen temporären und dauerhaften Depressionen. Während dem tem­porär depressiven noch eine Chance eingeräumt wird, soll der dauerhaft depressive Patient, so er das will – und er wird wollen, das gerade das Merkmal hoher Suizidalität bei Depression (und anderen psychischen Störungen) – der Gang zur ärztlich begleiteten Selbsttötung geöff­net.

Es ist bezeichnend, dass im vorliegenden Entwurf die Alternativen einer altersangemesse­nen psychologischen und psychiatrischen Betreuung im Umfeld von Pflege oder Palliativmedizin gar nicht erst angedacht wird.

Vielmehr wird die Änderung einschlägiger Rechtsnormen gefordert, damit die zur Selbsttö­tung geeigneten Medikamente schnellstmöglich auch zur Verfügung stehen.

Es ist nicht zu erkennen, was an diesem Gesetzentwurf „human“ sein soll. Ein suizidwilliger Mensch, der in einen solchen, hier geplanten „Beratungsprozess“ gezwungen wird, wird am Ende selbstverständlich Selbstmord begehen. Die ständige und immer wieder kehrende The­matisierung des Suizid als vermeintlich einzigem Ausweg ruft den Gedanken immer wieder ins Bewusstsein des Patienten. So wird sich in der überwiegenden Zahl der Fälle der Beratene dann auch für das entscheiden, wozu er beraten worden ist.

Alternativen stehen nicht auf dem Plan. Ja mehr noch, es soll jemandem der akut suizidge­fährdet ist sogar die möglicherweise einzige Chance der Einweisung in eine psychiatrische Fachklinik vorenthalten werden. Alle an dem Verfahren beteiligten werden in allen Situationen straffrei gestellt.

Der letzte Satz des Entwurfs, der Ärzten und Pflegepersonal Gewissensfreiheit zubilligt wird ebenso zur Farce werden, wie die Gewissensfreiheit bei Mitwirkung an Abtreibungen. Letztere wird von Gerichten zunehmend ausgehebelt.

Fazit

Der hier vorgelegte Gesetzentwurf ist im Hinblick auf das angegebene Ziel der Suizidprä­vention völlig ungeeignet. Da jegliche Alternativen hinsichtlich einer medizinischen und psycho­logischen Betreuung fehlen, kann es dem Grunde nach nur als Suizidanbahnungsgesetz ange­sehen werden.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Informationen | Tags: §217, DGHS, Einführung §217, Hilfe zur Selbsttötung, Suizid, Suizidprävention |
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