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Sterbehilfe-Gesetz: Malteser warnen vor Stillstand – Unterstützung für CDU-Entwurf

Geschrieben am 11. Januar 2013 Von PW

Köln. Die Diskussion um den Gesetzentwurf zu Paragraf 217 StGb droht nach Ansicht der Malteser den jetzigen unhaltbaren Zustand zu bewahren. „Die Justizministerin muss ihren Gesetzentwurf korrigieren und die organisierte Sterbehilfe verhindern“, sagt der Geschäftsführende Vorstand der Malteser, Karl Prinz zu Löwenstein. Er warne davor, das Gesetzgebungsverfahren in die Länge zu ziehen. Angesichts der jüngsten Bilanz-Meldungen der Sterbehilfevereine, die den Tod sterbewilliger Menschen herbeiführten, müsse die Politik das Strafgesetz auf den Weg bringen.

Die Malteser engagieren sich seit mehr als 20 Jahren in der Hospiz- und Palliativbewegung und betreiben an über 70 Standorten ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen, in denen sich rund 2.600 Ehrenamtliche engagieren.

Laut Löwenstein habe die breite Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung gezeigt, wo dessen Fehler liegen: Die Bundesärztekammer hatte unter anderem die Einbeziehung von Ärzten als „andere nahestehende Personen“, denen keine Strafverfolgung drohe, abgelehnt. CDU-Abgeordnete um den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hatten im Dezember einen alternativen Gesetzentwurf verfasst. „Diesen Entwurf unterstützen die Malteser, soweit er das Verbot jeglicher Mitwirkung an der Selbsttötung und deren Förderung umfasst. Die Zeit drängt. Das menschliche Leben ist unantastbar. Ausnahmen, wie sie der Gesetzentwurf der Justizministerin zuließe, bedeuten die aktive Tötung eines Menschen“, so Löwenstein.

 

http://www.malteser.de/

 

Veröffentlicht unter Informationen |
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