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EKD-Ratsvorsitzender äußert sich vor der Landessynode der rheinischen Kirche ablehnend zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Förderung der Selbsttötung“

Geschrieben am 10. Januar 2013 Von PW

ÖSTRINGEN. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Nikolaus Schneider lehnte am Montag bei der Landessynode der Kirche im Rheinland den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Förderung der Selbsttötung“ ab.
Thomas Schührer, Initiator der bundesweiten Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ begrüßt die ablehnende Haltung des Ratsvorsitzenden: „Präses Schneider reicht es nicht aus, dass nur die kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden soll, sondern er fordert, dass auch die organisierte Beihilfe verboten werden müsse. Mit dieser Aussage schließt sich Schneider den kritischen Stimmen aus der Ärzteschaft, Hospizbewegung, katholischer Kirche und den Experten für Suizidprävention an. Diese befürchten, dass durch den Gesetzentwurf künftig bundesweit von den einschlägigen Sterbehelfervereinen Beratungsstellen für Suizidwillige entstehen werden. Ebenso würde der Gesetzentwurf einen Dammbruch beim Berufsethos der Ärzte bewirken, indem er den ärztlich oder z.B. durch Pflegekräfte assistierten Suizid straffrei erlauben würde.“
Mittlerweile hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) offensichtlich erkannt, dass ihr Gesetzentwurf, der die Sterbehilfe in Deutschland weitestgehend liberalisieren würde, auf stark wachsende Kritik stößt. Dies bestätigt die kritische Stellungnahme des EKD-Präses vom Montag, der jetzt auch seinerseits ein klares zusätzliches Verbot der organisierten Sterbehilfe fordert.

Link zur EPD-Meldung

Veröffentlicht unter Informationen, Presse, Presseerklärungen |
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