Warnung vor niederländischen Verhältnissen
Östringen. Die heutige Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfes zum § 217 StGB durch die CDU kommentiert der Initiator von „Solidarität statt Selbsttötung“, Thomas Schührer, wie folgt:
„Die Erweiterung des strafrechtlichen Verbotes der Sterbebeihilfe auf „jede Form organisierter Beihilfe zur Selbsttötung“ sowie die Erweiterung des Verbotes auf „Werbung zur Förderung der Selbsttötung“ durch einen heute vorgelegten, alternativen Gesetzentwurf zum § 217 StGB aus den Reihen der Union begrüße ich ausdrücklich.
Nur durch diese notwendige und verschärfte Formulierung des Gesetzes können bereits vorhandene Schlupflöcher geschlossen werden. Gegen die neuerdings gemeinnützig tätigen „Sterbehilfeorganisationen“ wie Dignitas, SterbeHilfeDeutschland e.V. (Roger Kusch) und Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben wäre der gegenwärtige Gesetzentwurf der Justizministerin unwirksam.
Die Niederlande sind ein warnendes Beispiel. Bereits 2004 berichtete „Der Spiegel“, dass dort Menschen „in der reellen Gefahr stehen, umgebracht zu werden. In 38 Prozent aller ärztlichen Tötungen handeln die Mediziner auch, weil ‚die Nächsten es nicht mehr ertragen können‘. Manche Doktoren sähen es bereits als völlig normal an einen Patienten zu töten, um der Familie einen Gefallen zu tun. (Quelle: Der Spiegel, Nr. 30, 19.7.2004). Mittlerweile dürfen in den Niederlanden auch Minderjährige auf Verlangen durch Sterbehilfeteams bzw. Ärzte getötet werden. Immer mehr ältere Niederländer verbringen ihren Lebensabend in Deutschland, weil sie ihren Ärzten und Pflegern mißtrauen.
Einen solchen Dammbruch gilt es in Deutschland zu verhindern. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf der Union ist dazu geeignet. Der Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) würde hingegen in die humanitäre Katastrophe und zu niederländischen Verhältnissen führen!“