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CDL begrüßt kritische Beschäftigung des CDU-Bundesparteitags mit dem § 217 (Suizidbeihilfe)

Geschrieben am 5. Dezember 2012 Von PW

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr begrüßt die kritische Beschäftigung des CDU-Bundesparteitags mit dem § 217 (Suizidbeihilfe):

„Als Christdemokraten für das Leben begrüßen wir es, daß sich der Bundesparteitag der CDU in Hannover überraschend mit einem Initiativantrag zum § 217 StGB (s. Anlage) der neuen stellvertretenden Parteivorsitzenden Julia Klöckner befaßt hat. In dem Antrag wird ein deutliches Verbot jeder organisierten Sterbehilfe gefordert, nicht nur der gewerbsmäßigen. Der Antrag kritisiert deutlich den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum § 217, der sämtlichen, gemeinnützigen Sterbehilfeorganisationen in Deutschland die Ausweitung ihrer Aktivitäten erlauben würde. Daher fordert der Initiativantrag das klare Verbot auch jeder organisierten (nicht bezahlten) Sterbehilfe. Der CDU-Bundesparteitag hat diesen Antrag nun in stark veränderter Fassung, aber mit eindeutigem Votum unterstützt. Mit einer Gegenstimme und wenigen Enthaltung wurde er in der folgenden, durch die Antragskommission formulierten Form angenommen:

Die Antragskommission empfiehlt, den Antrag C 83 in folgender Fassung anzunehmen:

Die CDU Deutschlands begrüßt das vom Bundeskabinett verabschiedete klare Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe.

Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt.

Mit der Strafbarkeit der gewerbsmäßig Suizidhilfe wird eine besonders verwerfliche Form der Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Sie ist deshalb besonders verwerflich, weil mit der Not todkranker Menschen Profite erzielt werden sollen. Daher ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung.

Die CDU Deutschlands fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber auf, sich darüber hinaus dafür einzusetzen, dass auch die unentgeltlich, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung (organisierte Sterbehilfe) unter Strafe gestellt wird.

Dies entspricht in etwa der Position der Bundesärztekammer, der Kirchen und Hospizorganisationen und läßt hoffen, daß bis zur Abstimmung im Bundestag am 31. Januar 2013 der jetzige Kabinettsentwurf nicht ohne Alternative bleibt und auch der unbegründete Fraktionszwang in dieser grundsätzlichen Thematik aufgehoben wird.

Die CDL hat ihrerseits einen alternativen Gesetzentwurf formuliert (http://www.cdl-online.de/files/dokumente/cdl-schriften/entwurf217stgbneufassungcdlstandjuli2012.pdf), der jede Form der aktiven Beihilfe und Mitwirkung an einem Suizid strafbar machen will, was der Rechtslage in vielen europäischen Ländern entspricht.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Informationen |
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