Auch aus Sicht der Bundesärztekammer ist der Gesetzentwurf zum neuen § 217 kritisch zu beurteilen.
Es sei nicht Aufgabe der Ärzte bei einem Suizid zu helfen, sagte Bundesärztekammerpräsident in einem FAZ – Interview.
„Wir sind erschrocken“, so Montgomery, „weil diese Neuerung den eigentlich guten Zweck dieses Gesetzentwurfs, nämlich gewerbliche Sterbehilfe zu verbieten, in sein Gegenteil verkehrt.“
Damit hat der Präsident der Bundesärztekammer den Nagel auf den Kopf getroffen. Das eigentlich gute Ziel, gewerbsmäßige Suizidhilfe zu unterbinden, wird durch die Zulassung von Ärzten, Pflegern und anderen, den Patienten nahe stehenden Personen konterkariert. Letztendlich arbeiteten ja auch Ärzte und Pfleger unter gewerblichen Bedingungen, so sei diese geplante Regelung geradezu widersinng.
Das Interview zum Thema ist in voller Länge auf faz.net nachzulesen.