Für die einfache und schnelle Argumentation stellen wir hier (und dauerhaft auf der Serviceseite) Faktenkarten des BVL zum Download zur Verfügung:
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Erfolg für Lebensrechtler: Mehr Diskussion
Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch lehnt aktive Sterbehilfe als Tötung von Menschen ab. Sie sei menschenunwürdig und nicht mit dem christlichen Verständnis vom Menschen vereinbar, sagte Zollitsch am Dienstag beim Neujahrsempfang der Erzdiözese in Freiburg. [weiterlesen]
Bad Neuenahr (epd). Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe geht dem rheinischen Präses und Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, nicht weit genug. Zwar begrüße er die Absicht, kommerzielle Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen, sagte der Theologe am Montag vor der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Bad Neuenahr. Er sehe aber auch organisierte Sterbehilfe kritisch, die nach dem Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium nicht verboten ist.
«Die existenziell schwierigen Fragen bei der Sterbebegleitung gehören für mich in den geschützten Raum der Familien, der engen Freundschaft oder des umfassenden Vertrauens zwischen Sterbenden und den Menschen, die sie betreuen», sagte Schneider. Diese Fragen dürften nicht «anonymisiert werden, indem Organisationen – wenn auch ohne Geschäftsinteresse – sich darum sorgen».
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht vor, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe zu ahnden – wenn also mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient wird. Hilfestellungen beim Suizid durch Angehörige oder Freunde sollen straffrei bleiben. Auch organisierte Beihilfe, etwa durch gemeinnützige Vereine, würde danach nicht grundsätzlich verboten.