Das geplante Sterbehilfe-Gesetz geht Teilen der Union nicht weit genug. Nun soll die Justizministerin nachbessern.Im Bundestagswahljahr liegt es damit wohl auf Eis, auch die Opposition reist sich nicht um das heikle Thema.
So zu lesen heute im Onlinebereich der WAZ. Damit verdichten sich die Signale, daß der geplante Schnellschuß zur Verabschiedung des §217 StGB mißlungen sein dürfte. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die 2. und 3. Lesung, die für den 31. Januar im Deutschen Bundestag angesetzt war, von der Tagesordnung verschwindet.
Damit wäre es dann sehr unwahrscheinlich, daß es in dieser Legislaturperiode noch zu einer Verabschiedung des Gesetzes käme. Es könnte dabei nur gewonnen werden. Zeigt sich doch zunehmend der existierende gesellschaftliche Diskussionsbedarf. Keineswegs ist es so eindeutig, wie die Demoskopie uns Ende des vergangenen Jahres noch glauben machen wollte, eine geradezu erdrückende Mehrheit der Bevölkerung sei für die Freigabe der Hilfe zur Selbsttötung. Immer mehr Stimmen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Richtungen melden sich zu Wort und formulieren ihre Bedenken gegen den geplanten Gesetzentwurf.
Bleibt zu hoffen, daß der in der CDU begonnene Diskussionsprozeß nicht erlahmt, mithin das Thema eben nicht aus dem Wahlkampf heraus bleibt. Es wird Zeit, gerade für die beiden großen christlichen Partei in Deutschland, in der Sache Flagge zu zeigen.