Berlin/Hannover (idea) – Für Diskussionen sorgt ein geplantes Gesetz, das die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen soll. Die Bundesregierung will damit kommerziellen Interessen den Boden entziehen. Der neue Paragraph 217 StGB soll im ersten Absatz lauten: „Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der zweite Absatz stellt dagegen „nahe stehende“ Personen und Verwandte, die einem Suizidwilligen bei der Selbsttötung helfen, straffrei.